1943 Sep 03 Volksgerichtshof: Todesurteil gegen Kreiten1

wegen „Wehrkraftzersetzung“

Abschrift

2 J 468/43

1 L 74/43

Im Namen des Deutschen Volkes

In der Strafsache gegen

den Pianisten Karlrobert K r e i t e n aus Düsseldorf, geboren am 26. Juni 1916 in Bonn, niederländischer Staatsangehöriger, zur Zeit in dieser Sache in gerichtlicher Untersuchungshaft, wegen Wehrkraftzersetzung,

hat der Volksgerichtshof, 1. Senat, auf Grund der Hauptverhandlung vom 3. September 1943, an welcher teilgenommen haben

als Richter:

Präsident des Volksgerichtshofs Dr. Freisler, Vorsitzer,

Landgerichtsdirektor Stier,

NSKK-Brigadeführer Heinsius,

Hauptgemeinschaftsleiter Winter,

Ortsgruppenleiter Kelch,

als Vertreter des Oberreichsanwalts:

Erster Staatsanwalt Domann,

für Recht erkannt:

Karlrobert Kreiten hat mitten im totalen Krieg die kämpferische Widerstandskraft einer deutschen Volksgenossin durch niedrigste Ver­unglimpfungen des Führers, das Voraussagen der Revolution und den Rat, sich vom Nationalsozialismus abzukehren, volksverräterisch zu zersetzen gesucht und dadurch unserem Kriegsfeind geholfen.

Dadurch ist er für immer ehrlos geworden.

Er wird mit dem Tode bestraft.

Gründe

Karlrobert K r e i t e n nächtigte, als er im März d. J. in Berlin ein Konzert gab, mehrere Tage bei der Jugendfreundin seiner Mutter, der V[olks]g[enossi]n Frau [Ellen Ott-Monecke], einer gläubigen Nationalsozialistin. Als Gast saß er öfters beim Frühstück und Abendessen mit ihr zusammen.

Dabei tat er die unglaublichsten Äußerungen, die ein schwerer Angriff auf die Gläubigkeit seiner Gastgeberin waren. Der Zusammenhang seiner Reden ist freilich nicht mehr feststellbar, weil es sich um verschiedene Male handelte. Aber einzelne markante und charakteristische Sätze stehen doch fest.

So sagte er ihr, der Führer sei krank und einem solchen «Wahnsinnigen» sei nun das deutsche Volk ausgeliefert!!! Wenn anderswo einem Staatsmann so etwas wie Stalingrad passiert wäre, wäre er <244> längst abgesetzt. Der Führer sei brutal, so, als er einen General abgesetzt habe, weil der ihm gesagt habe, er mache diese naive Kriegsführung nicht mehr mit. In zwei bis drei Monaten werde Revolution sein, und dann würden «der Führer, Göring, Goebbels und Frick einen Kopf kürzer gemacht». Die Zeugin solle nur ihr Führerbild wegtun, sonst werde sie bald Unannehmlichkeiten haben!!!

Das alles und noch mehr, wie z. B., daß der Führer das Saargebiet, den Sudentengau, Österreich «sich angeeignet» habe und daß er «das Münchner Abkommen gebrochen» habe, gibt Kreiten als seine Äußerungen zu. Er will sich damit entschuldigen, er habe all dies nur als Gerücht gesagt und um Frau ... als Parteigenossin, weil sie politisch so unwissend sei und gar nichts von den Gerüchten, die man so auf der Bahn höre, wisse, zu ärgern. Als ob ein Unterschied zwischen solch massierter Behauptung derartiger Gerüchte und ihrer Aufstellung als Tatsachenbehauptung wäre! Zumal er selbst sagt, daß er Frau ... gegenüber allerdings diesen Gerüchten nicht entgegengetreten sei, weil seine andere Meinung doch selbstverständlich sei!!! Und was heißt es mehr als eine dumme Ausrede, er habe Frau ... nur als Parteigenossin ärgern wollen; zumal, wenn man bedenkt, daß er selbst Parteianwärter ist.

Nein, was er getan hat, ist ein schmutziger Angriff auf die Gläubigkeit einer deutschen Volksgenossin. Er hat damit öffentlich unsere Kraft zu mannhafter Selbstbehauptung in unserem Schicksalskampf angegriffen (§ 5 KSSVO). Öffentlich, denn jeder muß damit rechnen, daß ein deutscher Volksgenosse, der so etwas hört, das, wie es Frau ... auch getan hat, der nächsten zuständigen Stelle in Partei oder Staat weitergibt, öffentlich auch deshalb, weil unser nationalsozialistische Reich will, daß sich jeder Volksgenosse mit Politik befaßt, und weil deshalb, was politisch ausgesprochen wird, einen Teil des politische Gedankenfundus unseres Volkes bildet, zum Guten oder, wie bei dieser Handlungsweise Kreitens, zum Schlechten. Wer so wie Kreiten handelt, tut darüber hinaus gerade das, was unsere Feinde möchten: er macht sich zu ihrem Handlanger in ihrem Nervenkrieg gegen die Haltung unseres Volkes (§ 91 b StGB).

Dieses schwere Verbrechen wird in nichts dadurch gemildert, daß der Angeklagte — obwohl in Deutschland geboren und aufgewachsen — holländischer Bürger ist, weil sein Vater Holländer ist. Um so weniger, als Kreiten selber sich als Deutscher betrachtet; denn er hat ja vor einigen Jahren um seine Aufnahme in die NSDAP gebeten.2

Man braucht gar nicht noch hinzuzufügen, daß er — wie er bestreitet — nach Frau ...s glaubwürdiger Aussage aber feststeht — sich sogar zu der Erklärung verstieg, die Engländer müßten nicht alle paar Nächte einmal einen Großangriff machen, sondern jede Stunde ein paar Bomben abwerfen; dann wären wir schneller mürbe!!! Auch ist <245> nicht nötig, zum Beweis seiner geistigen Verfassung darauf hinzuweisen, daß er in der Voruntersuchung dem Polizeibeamten ein paar Li­ter Sonnenblumenöl versprochen hat, wenn er seine Sache schnell — d.h. natürlich zu seinen Gunsten — erledigt.

Es genügt ohnedies. Ein solcher Mann hat sich für immer ehrlos gemacht. Er ist in unserem jetzigen Ringen — trotz aller beruflichen Leistungen als Künstler — eine Gefahr für unseren Sieg. Er muß zum Tode verurteilt werden. Denn unser Volk will stark und einig und ungestört unserem Siege entgegenmarschieren.

Als Verurteilter muß Kreiten die Kosten tragen.

gez. Dr. Freisler

Stier

 

 

1 Fundstelle: (Weisenborn, 1962, S. 243 ff). Die Anklageschrift ist abgedruckt in http://karlrobertkreiten.de/prozess-gegen-kreiten/todesurteil_von_karlrobert_kreiten.php.

2 Herausgeber Weisenborn stellt zu dieser Stelle klar, daß Kreiten NICHT um Aufnahme in die Partei nachgesucht hat, a.a.O. S.311.