Klage des Domkapitels zu Kölln gegen
 die Kurköllnische Universität zu Bonn
1790

 

 

 

herausgegeben von Norbert Flörken

Inhalt

Einleitung 2025        5

[Vorrede 1790]        9

Inhalt der Aktenstücke.        16

Copia des Schreibens, welches das Domkapitul zu Kölln d[e] d[ato] Kölln den 20ten Jänner 1790 an den Kurfürsten und Erzbischof Max Franz nach Bonn abschickte.        17

Copia des Schreibens, worinn der Kurfürst von Kölln den Curator der Universität zu Bonn, Freiherr Spiegel zum Diesenberg mit den 2 andern beschuldigten Professoren zur Verantwortung vorladet.        19

Promemoria des Kanonisten Hedderich über das Domkapitularische Schreiben de dato Kölln den 20ten Jänner 1790.        19

Erklärung an S. E. Herrn Kurator in betreff der Domkapitularischen Klage.        22

Untertänigste Erklärung an Seine Kurfürstliche Durchlaucht in Betreff der Domkapitularischen Klage von Seiten des P. Thaddäus.        23

[1790 Jan 30] Kopie des Schreibens des Herrn von Dohm an den Professor Thaddäus.        32

Antwort des Professors van der Schüren an den Kurator der Universität.        32

Copia Berichts an Se. Kurfürstliche Durchlaucht d. d. Bonn den 4ten März 1790.        35

Censurvorschrift, entworfen vom Freyherrn Spiegel zum Diesenberg und vom Kurfürsten von Kölln untern 26ten Hornung 1790 für die Universität zu Bonn begnehmiget.        36

Anhang 2025        38

1790 Das Hochwürdige Domkapitel zu Köln        38

1784 März 13 Kf. Max Friedrich an Kaiser Joseph II.        39

1784 März 13 Kf. Max Friedrich beantragt kaiserliche Genehmigung zur Einrichtung der Universität Bonn        40

1790 Feb 05 Kurfürst Max Franz an den Kurator von Spiegel        44

1791 Juni J. Th. van den Elsken: »Animadversiones criticae in P. Thaddæi Apologiam«, Titel        45

Bilder        46

 

Einleitung 2025

Im Oktober 1790 hat jemand aus dem Umfeld der jungen Bonner Universität mehrere Dokumente, in denen das Kölner Domkapitel Bonner Professoren bei Kurfürst Max Franz anschwärzt,  in den Druck gegeben: einerseits die Beschwerde des Domkapitels gegen Bonner Professoren, andererseits die Schriftstücke, die am Hofe oder von den betroffenen Personen in diesem Zusammenhang verfertigt worden sind. Gegenstand des Streits sind vordergründig Meinungsverschiedenheiten unter Theologen bzw. Geistlichen hinsichtlich der reinen katholischen Lehre; dahinter steckt wohl auch die Mißgunst der reaktionären Kölner Kirchenmänner auf die aufgeklärten, modernen Bonner (Bibel-)Wissenschaftler.

Der Herausgeber ist nicht angegeben, er stellt sich selbst vor als einen »katholischen Priester zu Antwerpen«; in Wirklichkeit ist es kein Geringerer als der Direktor der Bonner Lese-Gesellschaft Dr. jur. Caspar Anton von Mastiaux1. Ebenso fehlen Angaben zum Verleger oder Drucker. Druckort ist angeblich »Freyburg«. Alle diese Informationen dienen der Täuschung der Zensurbehörden. In Wirklichkeit wurde die Broschüre von dem Buchdrucker Johann Ludwig Gehra (1753-1809) in Neuwied gedruckt2. Und der Whistleblower hatte noch im selben Jahr 1790 die originalen Schriftstücke in die Hand bekommen.
Inhaltlich ist die recht knappe (770 Wörter) Kölner Beschwerde eine Sammlung von – meist pauschalen - Vorwürfen, die zum Teil bis ins Jahr 1786 zurückreichen, als die Universität Bonn feierlich eröffnet wurde. Des weiteren werden die Patres Hedderich3 und van der Schüren4 beschuldigt, die Beschlüsse des Konzils von Trient (1545-1563) zu ignorieren, die falsche Literatur – die der Aufklärung  oder der Protestanten! – zu benutzen und ihre Werke in deutscher Sprache (statt in Latein) zu veröffentlichen.

Der letzte Punkt entlarvt die Beschwerdeführer als reaktionär; während die ersten beiden Punkte diskussionswürdig sein können, wollen die Beschwerdeführer die Trennung zwischen den Theologen/Geistlichen und den Gläubigen aufrecht erhalten und letzteren den Zugang zu Glaubensfragen verwehren.

Die Erwiderungen der Beschuldigten sind sehr ausführlich und kenntnisreich und können tatsächlich alle Kölner Punkte als haltlos qualifizieren.

Wer war denn »das Domkapitel« im Jahre 1790? (siehe Anhang). Es bestand aus 24 Kapitularen, von denen 16 dem Hochadel des Reiches angehören mussten und die mindestens die Weihe zum Subdiakon hatten, und 8 Priestern mit einem akademischen Grad. Die wichtigste Aufgabe des Domkapitels ist seinerzeit die Wahl des Erzbischofs. Höchstens die 8 akademischen Mitglieder dürften annähernd über die fachliche Qualifikation verfügen, über die Bonner Professoren zu urteilen. Von welchem intellektuellen Zuschnitt allerdings der Domkapitular Goldschmidt war, zeigt seine Anordnung, bei Gewitter die Kirchen mit Weihwasser zu segnen5.

 

Wie reagierte Erzbischof und Kurfürst Max Franz auf den Kölner Vorstoß? Der Habsburger wird allgemein geschildert als den Künsten (Theater und Musik) zugetan, aufgeschlossen auch gegenüber der Aufklärung und kein Freund der altehrwürdigen6 Universität Köln, erkennbar an der Berufung des Freiherrn Franz Wilhelm von Spiegel zum Desenberg (1752-1815) zum Universitätskurator, einem erklärten Anhänger der Aufklärung, der die Stänkererer »Stupiditätsbeförderer« titulierte. 1789 hatte Max Franz verordnet, dass Absolventen der Uni Köln der »Zutritt zu allen öffentlichen geistlichen und weltlichen Ämtern in den kurkölnischen Landen zu versagen« sei.7 Am 5. Februar 1790 gab der Kurfürst eben jenem Kurator den Auftrag, Stellungnahmen von den drei inkriminierten Professoren einzuholen (siehe Seite 39 f). Die revidierte Zensurordnung vom 26. Februar 1790 (siehe Seite 36 f) zeigt dann, dass der Kurfürst »mildest« auf das Kölner Sperrfeuer reagiert hat – nämlich gar nicht.

Noch hielt er – wenig beeindruckt von den schrillen Kölner Mißtönen - seine schützende Hand über seine Professoren. Im Herbst 1790 – mit mehrmonatiger Verspätung - wimmelte Max Franz ein Breve des Papstes vom März in dieser Sache ab: mehrmalige Untersuchungen hätten die Unschuld der Professoren erwiesen (Münch, 1907, S. 196). Freilich war Max Franz erbost über die Veröffentlichung der Akten, und hielt auch nicht zurück mit seinem Tadel über die Neuerungssucht, den Stolz und die Ausfälle beteiligter Personen. Die Verbreitung der »Klage« untersagte der Kurfürst.

Ein richtiges Problem - auch ohne Kölner Zutun – bekam Kurfürst Max Franz nämlich im folgenden Jahr mit Eulogius Schneider, einem Theologen, der in Bonn Dozent für Literatur und Schöne Künste war, ein »Schöngeist« (E.Ennen), der sich lustvoll über alle Konventionen und Regeln hinwegsetzte und schließlich 1791 bei Nacht und Nebel ins revolutionäre Frankreich wechselte8. Dasselbe tat Pater Thaddäus Dereser im November 1791 …
Zu der Zeit kam es noch zu einem Nachklapp: Die konservative Fraktion holte im Juni 1791 zum Generalschlag aus: Peter Anth9, Pfarrer von Klein St. Martin, verfasste (unter dem Pseudonym Joseph Theodulph van den Elsken) auf 376 Buchseiten in Latein10 »kritische Anmerkungen« zu der Rechtfertigung des Pater Thaddäus (Titel auf Seite 45), gespickt mit Bosheiten und Zitaten aus der Bibel und der Literatur.
Und 1792 druckte ein Anonymus11 den Brief eines kölnischen Theologen »an einen Freund« ab, den er »zu Ende des vorigen Jahres« (1791 ?) geschrieben haben soll. Darin nimmt dieser Theologe in 43 Druckseiten die Rechtfertigung12 des P. Thaddäus auseinander. Nach diesem »Ersten Heft« ist weiteres wohl nicht mehr erschienen.

 

 

Klage | des Domkapitels zu Kölln | gegen die Kurköllnische Universität zu Bonn. | Aus authentischen Aktenstücken dargestellt von einem katholischen Priester zu Antwerpen. | Nebst einer Vorrede und einigen Anmerkungen des Herausgebers. | Als ein Beytrag zur Geschichte der Aufklärung in der uralten freyen Reichsstadt Kölln. | Freyburg 1790.13

[Vorrede 1790]

An das katholische Publikum.

Es war von jeher das Loos der Wahrheit, verkannt und gehaßt zu werden. In allen Jahrhunderten vereinigten sich boshafte Menschen, das Verdienst mit wüthender Rache zu erfolgen.

Auch unser Zeitalter, wo man so viel von dem Triumphe der Vernunft über Thorheit lärmt, wo Aufklärung und Menschenliebe das Losungswort der Nationen geworden sind; auch unser Zeitalter ist leider! nur zu fruchtbar an irreligiösen und schändlichen Auftritten. — Einen neuen überzeugenden Beweis hievon giebt die von dem Domkapitel bey dem Kurfürsten zu <4> Kölln gegen den Freiherr von Spiegel als Kurator der Universität, und die Professoren Hedderich, Thaddäus14 und van der Schuren zu Bonn eingereichte Klage, welche nebst dem desfalls an die Universität ergangenen Kurfürstlichen Rescripte, und den Vertheidigungsschriften der beklagten Männer hiermit einem unpartheyischen Publikum zur eignen Beurtheilung vorgelegt werden.

Ein Freund der Warheit, den jedes Bemühen zum Wohl der Menschheit nicht nur herzlich freuet; der selbst als ein thätiger Mitarbeiter für die gute Sache zu einem so erhabenen Werke die Hände bietet, und nur die Gränzen seiner Kräfte zu jenen seines guten Willens macht; ein edler Mann wird nicht ohne gerechten Unwillen diese authentische Aktenstücke durchlesen. — Unglaublich wird es ihm scheinen, daß die Priester der Menschheit sich noch in unsern Tagen der Ausbreitung vernünftiger Begriffe und nützlicher Kenntnisse mit boshaftem Unwillen entgegenstemmen. Beklagen wird er das traurige Schicksal des Katholischen Deutschlands, wo der verheerende Geist der Unwissenheit <5> und des Mönchthums mit seinem eisernen Szepter noch solche Menschen tyrannisiret, welche Stand und Amt zu einer wärmern Theilnahme für die Beförderung des Guten, zu einer vernünftigeren Denkungsart, zu edleren Gefühlen und richtigeren Einsichten verpflichtet. Staunen wird er über die Bosheit der Domkapitularen in Kölln, die ihrer eigenen Indolenz bewußt, jene rechtschaffene um das Wohl des Vaterlandes verdiente Männer durch Verleumdung zu kränken suchen, denen sie Hochachtung und reelle Verehrung schuldig sind.

In den mittleren Zeiten — den Zeiten der Finsternis und des Aberglaubens, wo es noch als ein verdienstliches Werk betrachtet wurde, unter der Maske der Religion sein persönliches Interesse zu beförderen; wo der Priester Jesu sich mit Dolchen und Feuerbränden wafnete, um das Emporstreben der Vernunft zu unterdrücken, und durch infallibele Machtsprüche die Allgewalt der geistlichen Despotie zu befestigen; wo man vernünftige Männer öffentlich verketzern, und mit inquisitorischer Wuth bis zum Scheiterhaufen verfolgen dorfte; — in diesen Zeiten <6> würden die Kläger durch ihre fanatische Verläumdung gewiß Epoche gemacht haben.

Die Domkapitularen heucheln in dieser Klage reinen Eifer für die katholische Religion und guten Sitten. Aber was für Begriffe mögen sich wohl diese Männer von der katholischen Religion und guten Sitten machen? Gewiß sind ihnen diese Worte eben so leer an Bedeutung, eben so kraftlos an guten Wirkungen, als es erlernte Hofceremonien nur immer seyn mögen. Diese Menschen, die das Wort: Religion und Reinigkeit der kristkatholischen Lehre stets im Munde führen, bedenken wohl nicht, daß der Glaube an Jesum Christum, wenn er nicht von den Werken der Bruderliebe beseelet ist, den Menschen nicht rechtfertige, nicht selig machen könne: daß der Geist des Kristenthums der Geist der Sanftmuth sey: daß Verläumdung, falsche Anklage, Haß und Verfolgung mit der göttlichen Lehre der Offenbarung in dem offenbarsten Widerspruch stehe; daß die katholische Religion selbst jeden verdamme, der nicht nach dem Glauben handelt; und daß der fanatische Priester dem heuchlenden Pharisäer <7> gleiche, den selbst der sanftmüthige Lehrer Jesus als einen Verworfenen brandmarkt.

Das Evangelium Jesu spricht also das Urtheil über die Klage der Domkapitularen, wenn sie verdienstvolle, wahrheitsforschende Männer unter dem Vorwande der Irrlehre und Ketzerey durch Verläumdung zu stürzen streben.

Die Klage des Domkapitels ist allgemein. — Eine Art, die schon der heidnische Römer verwarf.

Die Klage des Domkapituls enthält offenbare Unwahrheiten und Lügen; wie ich unten noch beweisen werde.

Statt des Beweises führen sie den öffentlichen Ruf, oder die Sage des Volkes an. — Vermuthlich schien ihnen diese Art zu beweisen leichter, als jedes andere rechtmäßige, und in den Gesetzen gegründete Beweismittel. Freilich erfoderet ein gründlicher Beweis vernünftige Untersuchung, tiefes Nachdenken und eine reife Ueberlegung; — Gegenstände, wozu eine solche Menschenklasse nicht geschaffen zu seyn scheint, <8> die sich bisher nur mit heiligem Müßiggänge beschäftiget, die den Schweis des gekränkten Landmannes verzehrt, ohne irgend einen verhältnismäßigen Beitrag zum Wohl ihrer Mitmenschen zu leisten.

Der hohe Grad des Leichtsinnes, womit die Klage hingeworfen ist, beweiset deutlich den Grad der Gewissenhaftigkeit, der Gerechtigkeits, und Menschenliebe, welche diese hochwürdige Priester in Kölln beseelet, wenn es auf die Ehre verdienstvoller Männer, auf die Beförderung der katholischen Religion, auf das Glück oder Unglück einer ganzen Menschengeneration ankömmt.

Sie glauben eine gegründete Beschwerde zu finden, wenn die Professoren der hohen Schule zu Bonn nach Feders15 Handbuche Philosophie vorlesen. Sie setzen den Grund hinzu, weil Feders Werke der Religion gefährliche Lehren enthielte, worüber selbst unter den Protestanten Bewegungen entstanden seyn sollen.

Aus Feders philosophischen Schriften Lehren herauszufinden, welche der Religion gefährlich sind, <9> dies ist vorsätzliche Mishandlung eines noch lebenden Authors, die ohne Beyspiel, und nur Männern dieser Art möglich ist: Ihnen, die überall Ketzerey wittern: Ihnen, den wahren Antipoden einer arbeitsamen Biene, die, statt aus giftigen Blumen Honig zu saugen, aus honigreichen Pflanzen nur Gift zu sammlen sich bemühen.

Hätten die Domherrn in Kölln Feders Schriften selbst gelesen! wie wäre es möglich gewesen, diesem ehrwürdigen Manne gefährliche Lehren anzudichten? Einem Manne, der mit so vieler Wärme Tugend lehrt, der nur mit Verehrung und Würde von Religion spricht, sie als die einzige Quelle der menschlichen Glückseligkeit betrachtet; der als ein erklärter Feind aller Bibelspötter gegen Irreligion mit Manneskraft kämpft; der jene erhabene Warheiten, welche der Theologie zur Grundlage dienen, mit Muth und Feuer behauptet; der durch seine deutsche Emile sich den Beyfall aller Erzieher, und durch seinen sanften unverfälschten Karakter die Liebe der deutschen Nation sich erwarb! <10>

Was mögen diese Menschen wohl unter gefährlichen Lehren verstehen? — Vielleicht solche, die Irrthum verbreiten ? — Feder lehrt nur Wahrheit — oder solche Lehren, die der Dummheit gefährlich sind? — In diesem Betrachte hat das Domkapitel Ursache zu klagen. Denn gesunde Vernunft ist mit Dummheit eben so unverträglich, als es Licht und Finsternis sind. Nur Menschen von solchem Gelichter, als diese Kläger, denen Religion nichts als einträgliche Oekommie ist: deren ausschweifende, ja selbst dem Atheisten ärgerliche Lebensart, die uns durch den öffentlichen Ruf schon hier in Brabant bekannt ist, hinlänglich beweist, daß sie weder sich, weder ihre Bestimmung und Pflichten kennen; daß ihr Körper allein ihr angebethetes Idol ist, und daß sie weder an natürliche, noch an geoffenbarte Religion glauben. — Nur einem Domherrn in Kölln kann daran gelegen seyn, den Laien in Unwissenheit zu erhalten, ihn in dem Wahne von der Heiligkeit seiner geistlichen Person zu stärken, und durch einen scheinbaren ReligionsEifer das Volk zu täuschen, oder vielmehr die Aufmerksamkeit <11> des Publikums von seinem so erbaulichen Kristkatholischen Lebenswandel abzuziehn, und auf andere Gegenstände zu lenken.

Ferner will das Domkapitel Feders Lehrbuch verbannt wissen, weil der Verfasser ein gefährlicher Protestant ist. Welche Logik! welche Association der Ideen in diesen leeren Köpfen!16  Protestant, und gefährlich sind ihnen Sinonimen. Welche Intoleranz! Welcher Partheygeist! Wären diese Kläger gutgesinnte Katholiken; wären sie Schüler, und wahre Priester Jesu; so würden sie bedacht haben, daß der rechtschaffene, der nützliche Mann einen grösseren Werth in den Augen Gottes hat, als der verfolgende Priester, und der rachsüchtige Orthodox. Sie würden bemerkt haben, daß das Wahre und Gute, wäre es auch von Huronen gelehrt, immer wahr und gut bleibe. Sie <12> würden mit schonender Vernunft gesprochen, sie würden die Begriffe Protestant und gefährlich nicht mit lojolitischer17 Andacht verwechselt, sondern dem Verdienste die gebührende Gerechtigkeit haben wiederfahren lasten.
Endlich spricht das Domkapitel von Bewegungen, welche Feders Lehrbuch unter den protestantischen Orthodoxen veranlaßt haben soll. Dies ist die Sprache des Exjesuiten Feller18; der, so wie die Domherrn in Kölln, die durch Bahrdt und Kant unter den deutschen Gelehrten entstandene Revolutionen dem frommen Feder zur Last legt. Es ist also Sprache der Unwissenheit. — Und warlich! wenn man die Kenntnisse, welche das Domkapitul uns hier offen verlegt, zum Maasstabe ihrer litterarischen Vollkommenheit in anderen Zweigen der Wissenschaften machen will, so muß der Biedermann von Herzen bedauren, daß von daher so wenige Unterstützung für die Wissenschaften, und so mächtige Hindernisse gegen die Verbreitung einer vernünftigen und zweckmäßigen Aufklärung zu hoffen sind Ja man sollte fast glauben, das Köllnische Domkapitel habe nur <13> deswegen diese gewissenhafte Klage entworfen, um dem Kurfürsten einen unwidersprechlichen Beweis von den erhabenen Eigenschaften ihres erleuchteten Verstandes, und ihres edlen Herzens zu geben.

Jedoch es ist wahrscheinlich, daß das Domkapitel nur das blinde Werkzeug einer fremden Macht war; daß mehrere Kapitularen sich durch den Zaubernamen: Religion und Orthodoxie verblenden liessen, ihren Namen zu dieser ungerechten und schimpflichen Klage zu leihen, um dadurch die politischen Absichten des römische Hofes auf Kosten ihres eignen, aber leider aus Vorurtheil verkannten wahren Interesse zu unterstützen. — Mehr als wahrscheinlich ist diese Vermuthung. Die allgemeine Kirchengeschichte und die besondere Lage der Universität zu Bonn spricht für ihre Evidenz.

Die römische Kurie, deren Macht nur auf Finsterniß und Ignoranz gegründet ist, war von jeher thätig, alles, was nur Licht, und vernünftige Belehrung hies, zu unterdrücken. Sie brauchte daher auch das Domkapitel <14> Kölln als Instrument, die hoffnungsvolle Universität in Bonn wieder zu vernichten. Schon unter der Regierung des vorigen Kurfürsten Max Friedrichs mußte das Domkapitel zu Wetzlar gegen die von den Klöstern des Erzstiftes Kölln im Jahre 1783 gefoderte Beyträge sich widersetzen; ward aber zur Ehre der Wissenschaften, zur Ehre des Kaiserlichen Reichskammergerichts, zur Ehre Deutschlands mit seiner fuglosen Klage abgewiesen, und dem Erzbischofen zugleich ein Wink gegeben, daß er berechtiget sey, von dem Domkapitel selbst einen jährlichen Beytrag zur Beförderung der neugestifteten Akademie in Bonn zu fodern. Mehrere fruchtlose Versuche wurden nun wiederholt, um den biedren Hedderich, den Vater der Vernunft im Erzstifte Kölln, der Ketzerei wegen verdächtig zu machen, und ihn von der hohen Schule zu verbannen. Der Heilige Vater Pius VI. mußte endlich selbst seine ganze Bereitsamkeit verschwenden, um den seiner Kurie gefährlichen Mann aus Deutschland zu entfernen. Exjesuiten, Franziskanermönche, und feile Räthe wurden gedungen, die Universität und ihre <15> Lehrer zu lästern, und noch immer ist ihre neidische Rachsucht unermüdet. Denn Eine Macht, deren Ansehn nur auf Vorurtheilen beruhet, hat alles von der Wahrheit zu befürchten. Diese zu unterdrücken, die Blindheit stets zu unterhalten, war immer die grosse Handlungsmaxime der römischen Kurie. Jetzt vorzüglich, da das Katholische Deutschland anfängt mit eignen Augen zu sehen; und die Fessel der römischen Sklaverey zu zerbrechen, jetzt biethet die Kurie vollends alle Schleichwege auf, um diese ihr so nachtheilige Revolution zu hindern. Die gegenwärtige Klage kann zu einem neuen Beweise dienen, was für niedrige Triebfedern Rom zur Beförderung seiner geldgierigen Absichten in Bewegung setzt. — Man lese nur die Klage selbst, um sich zu überzeugen, daß der sogenannte Nuntius Pacca in Kölln der versteckte Kläger sey: Denn die Klage ist ein wörtlicher Auszug aus den Schandschriften des Exjesuiten Feller, jenes römischen Miethlings, auf den ganz Deutschland mit Unwillen, und Verachtung herabsieht.19 <16>

Die Klage verwechselt absichtlich die Katholische Religion mit der römischen Politik; den Primat des Pabstes, mit den habsüchtigen Grundsätzen der römischen Kurie. Ferner die Kläger wollen nicht nur die Köllnische, sondern auch fremde Unterthanen {vielleicht in benachbarten Diözesen} vor den angeblichen Irrlehren bewahrt wissen Was kümmern auswärtige Staaten, und Diözesen das Domkapitel in Kölln, für welche es nicht zu sorgen hat? So konnte nur der Diener der Kurie sprechen; dessen Interesse nicht nur von der Verblendung des Erzstifts Kölln, sondern von der Existenz des Aberglaubens im ganzen Katholischen Deutschlande unzertrennlich abhängt. — Auch fehlt es ja leider in dem übrigen Katholischen Deutschlande nicht an ähnlichen Auftritten; wenn es nur überall eben so bereitwillige, ebenso Gerechtigkeit liebende, <17> eben so erleuchtete Domkapitularen anzutreffen sind, wie in Kölln.

Wer aber auch der wahre Kläger sey; so bleibt es in jeder Rücksicht ein schändliches unkristliches Bubenstück, welches nach den Grundsätzen der Katholischen Religion immer eine auffallende Strafe verdient.

Ich würde zu weitläufig werden, wenn ich die ganze Klage noch weiter gehörig entwickeln wollte. Folgende Bemerkungen werden indessen dem Leser ein hinlängliche Licht über die Eigenheiten dieser Klage verschaffen.

Die Kläger sind frivole Tagdiebe, die durch ihr sittliches Betragen das Katholische Priesterthum schänden. — Die Beklagte sind thätige Männer, die sich mit der Kultur wohlthätiger Wissenschaften unermüdet beschäftigen, und die gesammelten Kenntnisse zum Wohl der Menschheit, zum Unterrichte des Vaterlandes, und zur Beförderung der wahren Religion gemeinnützig verbreiten; die durch Schriften und Vorlesungen, durch erbaulichen Wandel und <18> menschenfreundliche Thaten ihren Mitmenschen zu nützen streben; die sich für das Glück des Menschengeschlechtes, für wahres Kristenthum opfern.

Die Kläger sind für ihren Müßiggang reichlich bezahlt, und verschwenden den Schweis des arbeitsamen Landmanns in Ueppigkeit und Wollust.— Die Beklagte genießen für ihre unschätzbare Mühe keinen Lohn, als Verfolgung und Undank.20
Die Kläger sind durch Unwissenheit und Dummheit in dem ganzen Katholischen Deutschlande bekannt. Denn das Domkapitel zählt 16 Grafen, und 8 Doktoren. Jene glauben ihren Geburtsadel zu schänden, wenn sie sich mit Wissenschaften beschäftigen sollten, die nur für den bürgerlichen Pöbel gehören. Die Doktoren <19> wetteifern mit ihren gräflichen Kollegen. Ihre Doktordiplome sind gewöhnlich in Rom oder Kölln mit vielem Golde erkauft. Der Generalvikar von Horn-Goldschmidt hat sich indem verflossenen Jahre 1789 nicht nur durch eine gründliche Schutzschrift für die Nothwendigkeit des silbernen Kirchengeräthes, und durch die bekannte Apologie des Xaverianischen Rosenkranzes gegen die Freigeister in dem Stadtrathe zu Kölln, welche die Wunderkraft dieses heiligen Rosenkranzes frevelnd bezweifelten; sondern auch durch die wohlthätige Erfindung eines kräftigen Weihwassers, welches alle Blitzableiter in dem Erzstifte Kölln entbehrlich macht, rühmlichst ausgezeichnet.21 Der Domherr [Franz Karl Joseph] von Hillesheim [Vicarius Generalis in spiritualibus] war im Jahr 1769 als Bevollmächtigter des Erzbischofs von Kölln auf dem Konvente der 3 geistlichen Kurfürsten zu Koblenz. Er unterzeichnete die daselbst entworfene dem Publikum hinlänglich bekannte Beschwerden <20> der Erzbischöfe gegen die päbstliche Kurie. Im Jahre 1788 schrieb er ein Exercitium academicum, und widerrief jene von ihm selbst beförderte Punktationen. Er lieferte sogar dem Nuntius Pacca und seinen Miethlingen die Materialien zu jenen Schandschriften und Bullen, wodurch man die Kraft des Emser Bundes zu lähmen suchte. Er ist endlich der wahre Verfasser und Beförderer dieser Klage gegen die Universität zu Bonn, und dieser einzige Zug stempelt seinen Karakter. In Kölln selbst lacht der Pöbel über die Stupidität ihrer Kirchenprälaten, der Freiherrn [Maximilian Joseph Johann Nepomuk Edmund] von Geyr [zu Schweppenburg, beide Rechte Doctor, Kanonikus Kapitularis des Ritterstifts zu Wimpfen und St. Gereon zu Köln], [Klemens August Maria] Merle und Konsorten. — Die Beklagte sind Männer  die sich durch ihre Schriften allgemeinen Beifall in ganz Deutschland erworben haben; von Ihnen sprechen katholische und protestantische Gelehrte mit Achtung; sie sind die Zierde und der Ruhm des Katholischen Deutschlands: die Stütze der deutschen Kirchenfreiheit.
Die Kläger riechen Heterodoxie in den Schriften der Professoren zu Bonn. Diese Schriften sind dem Domkapitel schon längst <21> bekannt. Wenigstens hätten sie es seyn sollen. Und doch hat das Domkapitel diese heterodoxe Schriften noch nie widerlegt. Wenn die Religion, oder die Lehre der Katholischen Kirche in diesen Schriften wirklich verfälscht wurde; wenn das Domkapitel für Katholizismus wirklich eifern zu müssen glaubt; so war es längst ihre Pflicht, die angeblichen Irrthümer durch nüzliche Schriften zu entlarven, und gründlich zu widerlegen. — Allein verketzern ist leichter, als widerlegen.22 Die Beklagte beweisen durch ihre Verantwortung, daß nur die Vertheidigung der Katholischen Religion sie ermunterte, gegen die römische Kurie und gegen die Feinde der Bibel zu kämpfen.
Die Kläger sprechen mit Leidenschaft, erlauben sich Worte, die allein hinreichend sind, <22> ihre Irreligion zu beweisen.23 — Die Beklagte antworten mit Anstand und Würde. So spricht nur der Lehrer einer wahren Religion, der sich zu einem Schüler Jesu gebildet hat.

Die Kläger drängen sich als Reformatoren der Theologie und der philosophischen Wissenschaften auf und das ganze Domstift zählt nicht einen Mann unter seinen Kapitularen, der die orientalische Sprachen gründlich erlernet hätte, also keinen Theologen; nicht einen Mann, der gesunden Menschensinn in diese Klage eingemischt hätte, also gewiß keinen Philosophen.— Die Beklagte sind als Theologen, als Gelehrte dem ganzen Publikum hinlänglich bekannt.

Die Klage war allgemein. — Die Beklagte antworten bestimmt und deutlich.

Die Kläger sind Landstände des Erzstift Kölln, und klagen zu Gunsten des römischen <23> Hofes, zu Gunsten einer ausländischen Universität, zu Gunsten der Finsternis. — Die Beklagte sind Ausländer; sie verfechten die Rechte der Erzbischöfe und des Köllnischen Stuhls, die Sache der deutschen Kirchenfreiheit, die Sache der Religion und der Vernunft. — Sie vertheidigen ihre Meinungen mit Aufopferung ihres eigenen Privatvortheils.

Die Kläger führen offenbare Lügen an. Hiehin gehört die dem Freiherr von Spiegel angedichtete Vertheidigung des unglücklichen Erzbischofs Hermanns von Wied; die Anekdote von den Meinungen des Professors Hedderich über das Ansehen der tridentinischen Synode; die Beschuldigung gegen Feders Handbuch; die boshafte Erzählung des von einem ungenannten Protestanten über die Schriften des D. Thaddäus gefällten Urtheils etc. etc. etc. — Die Beklagten belegen jede ihrer Antworten mit den unwidersprechlichsten Beweisen.

Die Kläger ärgern sich, daß Doctor Thaddäus deutsche Abhandlungen geschrieben habe. <24> Diese Klage verdient nun zwar eigentlich keine Antwort. Indessen muß ich bemerken, daß die Kläger weder deutsch, noch latein schreiben können. Denn die Klage ist nicht nur in einem barbarischen Stile geschrieben, der die ganze Stupidität des Domkapitels karakterisirt; sondern in der Urschrift dieser Klage waren überdies 32 orthographische Fehler zu finden.

Die Kläger glauben, der öffentliche Ruf sey der Orthodoxie der Universität in Bonn nicht günstig.24 — Der öffentliche Ruf erzählt aber von dem praktischen Kristenthum, oder dem Lebenswandel der Domkapitularen in Kölln Dinge, die ich nicht schreiben darf, ohne die Ehrbarkeit, und das sittsame Schaamgefühl eines jeden Katholischen Lesers zu empören.25 <25>
Kurz: die Klage des Domkapitel ist eine schwarze That, ein tollkühner Schritt. Neid, und Verfolgungsgeist waren die geheime Triebfeder, welche der Nuntius Pacca in Bewegung setzte. Sie ist aber ein ewiges Denkmal von der Irreligion und der Unwissenheit der Domherrn in Kölln; und verdient in jeder Rücksicht die schärfste Ahndung, so wie der biedre Fürst Hieronimus von Salzburg ebenfalls im verflossenen Jahre 1789 jene Ketzerjäger öffentlich strafte, welche dem edlen Professor Danzer ein ähnliches Autodafe zugedacht hatten.26

Von den weisen Einsichten des Erzbischofs Maximilian von Kölln kann daher das Publikum mit Recht erwarten, daß er die Verläumdung des Domkapitels, die hier in ihrem vollen Lichte <26> erscheint, gehörig ahnden; daß er den gekränkten Professoren nicht nur eine öffentliche Genugthuung verschaffen, sondern auch ihren Muth durch angemessene Belohnungen ermuntern wird, damit sie fortfahren können, in dem Gebiethe der Wissenschaften immer weiter fortzudringen, und durch gemeinnützige Schriften, und Vorlesungen die Lehrer des Volkes die künftige Domherrn zu Menschen, zu Bürgern, zu Kristen, und würdigen Priestern zu bilden. — Das Publikum darf es zugleich von seiner unpartheiischen Gerechtigkeitsliebe, von seinem Eifer für wahre Religion erwarten, daß er durch eine baldige Untersuchung dem Aerger steuren werde, den die Ausschweifungen, die Unthätigkeit, und der sittenlose Wandel der Domkapitularen in Kölln unter dem Volke stiftet. Die Menschheit wird ihn dafür segnen, und die Anhänger der wahren Religion werden sich unter jeder Volksklasse eben so zahlreich vermehren; je schneller die Anhänglichkeit der Gläubigen an die Katholische Religion, durch jene böse Beyspiele der höheren Geistlichkeit verführt, an Kraft, und Stärke bisher täglich verliert. Geschrieben zu Antwerpen den 15ten März 1790.

Der Herausgeber.

<27>

Authentische Aktenstücke.

<28>

Inhalt der Aktenstücke.

  1. a)Schreiben des Domkapitels zu Kölln an den Erzbischof und Kurfürsten Max Franz vom 10ten Jänner 1790. 

  2. b)Schreiben des Kurfürsten von Kölln an die Universität zu Bonn vom 5ten Hornung 1790, worinn er den Kurator Freiherrn v. Spiegel zum Diesenberg mit den drey andern beschuldigten Professoren zur Verantwortung vorladet. 

  3. c)Rechtfertigung des Professors Philipp Hedderich. 

  4. d)Erklärung des Dr. Thaddäus 

    1. a.an den Kurator der Universität. 

    2. b.an den Kurfürsten. 

    3. c.Schreiben des Freiherrn von Dohm an den Professor Thaddäus. Als Beilage. 

  5. e)Antwort des Professors van der Schüren an den Kurator der Universität. 

  6. f)Bericht des Freiherrn von Spiegel zum Diesenberg, Kurators der Universität zu Bonn an den Kurfürsten von Kölln vom 4ten März 1790. 

  7. g)Censurvorschrift für die Professoren der hohen Schule zu Bonn, entworfen von dem Freiherrn von Spiegel zum Diesenberg, und von dem Kurfürsten von Kölln unterm 26 Hornung 1790 für die Universität zu Bonn begnehmiget. 

 

Lit[tera] A.

 

Copia des Schreibens, welches das Domkapitul zu Kölln d[e] d[ato] Kölln den 20ten Jänner 1790 an den Kurfürsten und Erzbischof Max Franz nach Bonn abschickte.

 

Euer Kurfürstl. Durchlaucht beliebten gnädigst in Eingangs bemeldtem Antwortschreiben das Domkapitel überhaupt, und jedes Mitglied insonderheit bey den schuldigen Pflichten aufzufodern27 Höchstdenenselben anzuzeigen; wo, und von wem eine Irrlehre in Höchstdero Erzbistum vorgetragen worden sey.
Um diese unsere Pflichten sammt, und sonders gehorsamst zu erfüllen, mögen wir unerinnert <30> nicht belassen, was müssen schon bey der ersten Errichtung der dasigen Universität, und bey dem Inaugurationsakt der von Sr. Päbstl. Heiligkeit rechtlich abgewürdigter Hermann de Weda, als ein Muster eines orthodoxen Erzbischofen ausgestellt, und dessen sogenannte Kirchenreformation vom Jahre 1544 als eine Vorschrift zur Bildung der Jugend, und Geistlichkeit öffentlich gerühmt worden sey, welche Reformation jedoch, {wovon Bucerus und Melanchton die Urhebere und Verfasser waren} als ein Geweb von offenbaren und erwiesenen Irrsätzen allenthalben bekannt ist und welcher sogleich das berühmte Antididagma28 entgegengesezt worden, also daß Pabst und Kaiser den Religionseifer des Domkapitels, welches sich nebst übriger Klerisey, wie auch hiesiger Universität dem Hermannischen Unternehmen standhaft widersetzte, und die Katholische Religion dadurch sicher stellte, äußerst belobt haben; folgschließlich jenes Angeben in obbedeuteten Inaugurationsakt, es hätte nemlich er {Hermann} das Glück nicht gehabt, die Geistlichkeit von der Nothwendigkeit seiner Vorschlägen zu überzeugen, damiten sich gar nicht reimen mag.29 <31> Jene ärgerliche, die H. Schrift gegen die tridentinische Verordnung auslegende, ja lächerlich machende, und noch dazu in deutscher Sprache aufgestellte Dissertationen des P. Thaddäus sind fast in aller Händen, und mögen anderst nichts dann Uebel würken; zu geschweigen, daß auch ein gelehrter und in Character stehender Protestant damahlen öffentlich ausgesagt habe: ein solches würde man auf protestantischen Universitäten nicht zugeben.
Etwelche Dissertationen des P. Hedderich sind wegen ihrer irrigen Sätzen vom apostolischen Stuhl kündiger Dingen verdammt worden; selbiger P. Hedderich scheuet sich nicht, in seinen Vorlesungen, so wie in seinen gedruckten Dissertationen und Thesibus den römischen Stuhl und Päbstliche Heiligkeit {welche von ihme Episcopus Romanus genennt wird} unleidentlich anzutasten, und selbigen, obschon das Oberhaupt der Katholischen Kirche, gehässig zu machen; ja sogar in seinen lectionibus das Sacrosanctum Concilium Tridentinum aus der Zahl der Generalconcilien herauszusetzen, gleichwie ein solches der öffentliche Ruf ihm <32> beilegt; seine Censur über den so schändlich verfälschten Schenkl30 {von wem wollen wir nicht untersuchen} liegt mit dem Werk selbsten am Hellen Tage; er wird dahero auch von jezt regierender Päpstlicher Heiligkeit infensissimus sedis apostolicae Hostis genannt, weniger nicht vom Domkapitel schon mehrmalen auf dessen Entfernung, wegen seiner an Weiland Sr. Kurfürstl. Gnaden im Jahre 1779 und 1783 erlassenen Domkapitularischen Schreiben, bemerkten anstössigen, und ärgerlichen Lehrsätzen, angetragen worden ist.
In der philosophischen Fakultät daselbst braucht man zum Handbuch den Feder, wessen Werke mit solchen der Religion gefährlichen Sätzen eingewebet, daß darüber unter den Protestanten selbst Bewegungen entstanden sind. Auch ist hier der öffentliche Ruf dem desfallsigen Vorleser P. Elias31 und dessen zusetzlichen Bemerkungen gar nicht günstig, worüber die gnädigste Untersuchung anstellen zu lassen, gehorsamst anheim geben; Wir können aber nicht unbemerkt vorbeygehen lassen, was maaßen sehr bedenklich sey, daß man mit Hintansetzung treflicher Katholischer Vorlesungsbücher, einen solchen gefährlichen Protestanten sich wählt und zwar <33> in solchem Fache, wo die Grundlage zu höheren, insonderheit theologischen Wissenschaften zu machen ist.

Alles dieses hat uns aufgerufen, wegen der Behandlung deren Lehren in denen Schulen, in Unserem vorhinnigen Schreiben unsere ehrerbietsamste Erinnerung einzulegen, zumalen allemahl, und insonderheit in gegenwärtigen sich alles freie im Denken, Reden, und Schreiben unter dem mißbrauchten Ausdrucke — Aufklärung — erlaubenden Zeiten die größte Sorge {wie Euer Kurf. Durchlaucht von Selbsten erleuchtest ermessen werden} seyn willt, daß die Lehre in denen Schulen auf eine Katholische, aufrichtige, und unverfälschte Weise nach der Meinung, und Weisung der allgemeinen Kirche künftig behandelt, und alles, was auch von weitem die Religion gefährten könne, gleich im Aufgang ersticket werde, zumahlen wo auch aus widrigen Lehrsätzen sowohl für Höchstdero als benachbarte Unterthanen nachtheilige Besorgnisse veranlasset werden.

Wir zweifeln solchemnach nicht daran, Euer Kurf. Durchlaucht werden gnädigst zugesagter Maaßen zur gleich erwähnten Beybehaltung der reinen Katholischen Lehre die zweckmäßigste Vorkehrungen zu treffen, mildest geruhen; warum angelegentlichst bittende, mit all ersinnlicher Ehrerbietung immer zu seyn bezeugen etc. <34>

 

Lit. B.

Copia des Schreibens, worinn der Kurfürst von Kölln den Curator der Universität zu Bonn, Freiherr Spiegel zum Diesenberg mit den 2 andern beschuldigten Professoren zur Verantwortung vorladet.

Max Franz etc.

Würdig Wohlgebohrner Lieber Andächtiger! Ihr empfanget in der Anlage diejenigen Beschuldigungen, die unser würdiges Domkapitel in einem Schreiben vom 20 Jenner gegen euch, den Pater Heddrich, Thaddäus und Elias an uns hat gelangen lassen. Wir erwarten darüber die besondere Rechtfertigung von jeden der Beschuldigten, die ihr uns bald möglichst einzusenden habt. Unser Wille ist jederzeit gewesen, und ist noch, daß auf unserer Bönnischen Universität die Katholische Glaubenslehre in voller Reinigkeit vorgetragen, und daß allda nichts gelehrt werde, was gegen die Grundsätze der Katholischen Kirche, gegen die gute Sitten, gegen die Verfassung des deutschen Reichs und unserer Länder in Beziehung auf das geist- und weltliche anstößig seyn könnte. <35> Bey den jetzigen Zeiten, wo auf der einen Seite die Neuerungssucht ausschweift, und auf der andern der Fanatismus alles in Gährung setzt, ist eine besondere Erzbischöfliche und Landesherrliche Vorsicht nötig, daß die in offenem Druck erscheinenden Schriften unserer Professoren vorher genau geprüft werden, ob darin nichts verfängliches gegen die Katholische Religion, gute Sitten, die Verfassung des Reichs, und unserer Staten enthalten sey, wie eine so geartete Censur mit voller Sicherheit zu Beruhigung des Publici einzuführen, die Willkür bey Beurtheilung der Schriften zu entfernen, und ohne die Druckfreyheit unnötig zu beschränken, der Verbreitung schädlicher Lehrsätze die erforderlichen Gränzen zu setzen seyen. Darüber erwarten wir euer ausführliches baldiges Gutachten, und verbleiben übrigens euch mit Gnaden wohlgewogen. Bonn den 5 Febr. 1790.

Max. Franz, Kurfürst.

V[idi]t J. G. J. Freiherr von Waldenfels. <36>

 

Lit. C.

Promemoria des Kanonisten Hedderich über das Domkapitularische Schreiben de dato Kölln den 20ten Jänner 1790.

 

Ein deutscher Kanonist, der seine Pflichten kennt, und gemäß denselben sowohl die Bischöfliche als Reichsständische Gerechtsamen seines geistlichen Fürsten wider die Eingriffe der römischen Kurie und der Domkapiteln vertheidiget, kann sich ohnmöglich von diesen Gegnern Lob und Beifall versprechen, besonders wenn man noch dazu offenbare Verläumdungen als Wahrheiten annimmt, und einen Gegner hat, welcher pflichtmäßig die deutschen Reichs- und Kirchengesetze mit seinem Bischof vertheidigen müßte, aber dennoch ganz ultramontanisch gesinnt ist, und die ächten Lehren der deutschen Kirche aus der Diöcese zu verdrängen, und die kurialistische zu unterstützen sich verwendet.

Das hochwürdige Domkapitel zu Kölln muß ich zwar sammt und sonders von dieser Zahl ausnehmen, und verehren wegen ihren tiefen Kenntnissen und erlauchten Einsichten; allein weder dieses, weder die römische Kurie konnten mir bisher einen individuellen Satz anzeigen, welcher der Religion, guten Sitten <37> und dem Staat zuwider, von mir gelehrt und verdammungswürdig seye.

Bey Sr. Kurfürstl. Gnaden Max. Friderich piae memoriae standen zwar dieselbe und der römische Hof in den Jahren 1779 — 80 — 83 wider mich auf; allein Höchstdieselbe haben sich über meine reine Orthodoxie überzeugt gefunden, und dem römischen Hof sich dahin erklärt, daß von mir nichts gegen Religion, gute Sitten und den Staat gelehrt würde. — Auch das Hochw. Domkapitel hat damals schon in einem Antwortschreiben von Sr. Kurfürstlichen Gnaden die Beruhigung, um welche dasselbe gebethen, hierüber erhalten. Die reine Orthodoxie begleitete gewiß diesen Fürsten bis ins Grab der hohen Domkirche, wo keiner, der wegen einer Heterodoxie nur von weitem verdächtig ist, gedultet wird.

Unter der Regierung Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht meines gnädigsten Herrn legte ich Höchstdenselben unterm 20ten November 1786 im Angesicht der Domkapitularischen Deputirten den Eid der Treue ab, und versprache, nichts gegen Religion, gute Sitten, und den Staat zu lehren und zu schreiben; dieser Eid war mir auch bisher immer heilig, und keiner wird mir im Stande seyn, auch in denen unter dieser höchsten Regierung von mir verfertigten Schriften einen Satz heraus zu nehmen, der diesem Eide zuwider gehe. Der Erzbischof von <38> Damiat, Pacca, gab mir zwar aus sonderbarem Auftrag Sr. Päbstlichen Heiligkeit unterm 30ten November 1786 die Weisung, daß ich in Betreff der Matrimonialdispensen in meinem Vorlesbuch irrige Satze hätte, welche ich nach der päbstlichen Vorschrift abändern sollte; allein ich schickte ihm auf der Stelle sein Schreiben obrück, mit dem Zusatze, daß ich solches multis ex causis nicht annehmen könnte, weilen mir nemlich jene offenbare Gesetze bekannt sind, welche mich, um die Stimme meiner ohnmittelbar Vorgesetzten zu hören, verpflichten, und die Reichskonkordaten offenbar sind, welche dem römischen Hof allen ohnmittelbaren Einfluß über Unterthanen der deutschen Kirche absprechen. Freilich mußte dieses den Vertrauten des Herrn Pacca misfallen.

Ferner wünschte ich, daß ein oder anderer hochwürdiger Domkapitular meine Vorlesungen mit seiner Gegenwart beehrte, er würde selbst Zeuge werden jener Ehrfurcht, mit welcher ich von dem Oberhaupt der Kirche spreche, und ihme die von Christo und der Kirche allgemein ein, gestandene Vorrechte zueigne.

Ich nenne ihn zwar Episcopus romanus, allein ich muß diesen Titel ihm beilegen, wenn die Frage ist: Wer unter den Bischöffen <39> hat den Primat Petri? Antwort: Episcopus romanus. Und selbst der Pabst Benedikt XIV. in seinem Buch de Synodo dioecesana lehrt, daß ihm gewisse Gerechtsame als Oberhaupt der Kirche, gewisse als Patriarch von Occident, gewisse als Primas von Italien, gewisse als Metropolit der römischen Provinz, und endlich die übrigen gemeine bischöfliche Gerechtsame ihm als Bischof zu Rom in der römischen Diöces zukommen.

Es ist daher ungegründet, daß ich das Oberhaupt der Kirche gehäßig zu machen suche, sondern vielmehr wird das Ansehen desselben durch unrichtige Handlung seiner römischen Kurie selbst herabgewürdiget, wie schon längst 1372 der deutsche Klerus in einer Vereinigung klagte {Gudenus Cod. Diplom. Tom. III p. 507:

ipsa S[anctissima] sedes & nomen apostolicum, quas semper in hac terra reverentiae fuerant & honoris, vilipensa distamantur, dum clerici & praelati majores per sedem apostolicam & ejus diversos impositionum modos decimarum papalium & ecclesiasticarum reservationum affliguntur.

Wie ich von dem Concilium zu Trient lehre, geht aus meinem Vorlesbuch Part. 1, § 100, ganz deutlich hervor, wo ich ausdrücklich schreibe:

Cum omnia, quae ad Concilium generale requiruntur, in <40> Concilio Tridentino adfuerint, recte inter oecomenica recensetur.

Mithin ist die mir angeschwärzte Beschuldigung unbegründet, und ein hochwürdiges Domkapitel wird hieraus ermessen, daß jene wahre Verläumder sind, welche demselben einen so falschen Eindruck über meine Orthodoxie einzuflößen sich bemühen.

Daß ich an der Abänderung des Schenkl gar keinen Antheil habe, sondern vielmehr dem Verleger Haas etwas abzuändern verboten habe, ist schon 1788 im Junius in den Stadtköllnischen Zeitungen wider die Verläumder von dem Verleger selbst erklärt worden, welches dem hochwürdigen Domkapitel nicht unbekannt seyn darf. Auch habe ich dieses in der Note an Hn. Feller unterm 25ten Julius wiederholt, wo der Buinink32 als ein Verläumder dasteht, aus dessen Quelle diese Anzeige entlehnt ist.

Ob mich Seine Päbstliche Heiligkeit einen infensissimum sedis apostolicae hostem nennen, ist mir nicht bekannt. — Es scheint aber, daß jene, die mich bey dem hochwürdigen Domkapitel zu verläumden suchen, einen vertrautern und freundschaftlichern Umgang mit den Kurialisten haben, als ich.

Uebrigens bin ich gar kein Feind des heiligen apostolischen Stuhls; aber wohl der römischen <41> Kurie, wenn diese ungerechte Eingüsse in die deutsche Reichs- und Kirchengesetzen wagt; diese Kurie muß von dem heiligen apostolischen Stuhl wohl unterschieden werden. Denn selbst Pabst Pius V. sagt bey Rainald ad an[num] 1566 p. 16:

Minus malum est, destruere curiam, quam cultum Dei negligere, & christianam rempublicam turpiter perdere.

Dieses antwortete der Pabst einem seiner Vertrauten, welcher demselben {als er einige Misbräuche bey der Kurie abschafte} sagte: hoc esse destruere curiam. Diese Antwort Sr. Heiligkeit passet zwar ganz gut auf die römische Kurie, aber nicht auf den heiligen apostolischen Stuhl.

Schließlich muß ich bemerken, daß alle meine Lehren der Weisung und Meinung der allgemeinen Kirche ganz conform sind, welches ich zu beweisen getraue, wenn mir die gefährlich scheinende Sätze nahmhaft gemacht werden sollten. <42>

 

Lit. D. a.

Erklärung an S. E. Herrn Kurator in betreff der Domkapitularischen Klage.

Hochwürdig-Wohlgebohrner

Gnädiger Herr Kurator!

Eure Excellenz liessen mir den 14ten dieses das mich betreffende Domkapitularische Schreiben vom 20 Jänner 1790 zustellen, und verlangten meine Rechtfertigung.

Allein da ich meine deutsche Dissertationen, worüber ich angeklagt werde, jedesmal vor dem Abdruck der akademischen Censur unterwarf, so kann ich mich in Rücksicht derselben in keine rechtliche Verantwortung einlassen. Die Universität muß meine Person vertreten, und mein Gnädigster Landesherr wird mich nach seiner bekannten Gerechtigkeitsliebe so lange schützen, als ich meinen Amtspflichten genug thue.

Indessen habe ich nie einen Satz aufgestellt, und nie eine Schrifterklärung gegeben, welche mit einer Katholischen Glaubenslehre im Widerspruch stünde. Ich kann mich hierin <43> auf das öffentliche unparteiische Urtheil des auswärtigen theologischen Katholischen Publikums, welches in gelehrten Zeitschriften enthalten ist, ganz sicher berufen. Es wird also der Universität sehr leicht seyn mich zu vertreten, und sich zu vertheidigen, sobald das Hochwürdige Domkapitel bestimmte Sätze angiebt, welche Hochdemselben wider die Katholische Glaubenslehre anzustoßen scheinen.

Da ich aber mit eben dem reinen Eifer für die wahre Religion beseelet bin, der das Hochwürdige Domkapitel zu klagen, und meinen Hochwürdigsten Erzbischof, diese Klagen mir zustellen zu lassen bewegen konnte; da ich bey meinen Schriften die löbliche Absicht hatte, meiner Heiligsten Religion zu nützen; so können mir die ungünstigen Begriffe nicht gleichgültig seyn, die dem Hochwürdigen Domkapitel von mir sind beygebracht worden, vermuthlich durch Leute, denen das Aufblühen unserer Universität, oder mein literarisches Emporstreben unangenehm ist. Ich habe zu diesem Endzwecke eine ausführlichere Erklärung an Seine Kurfürstliche Durchlaucht abzugeben für nötig erachtet, um dem Mißtrauen vorzubeugen, das Höchstdieselbe in meine Ortho[do]xie wegen solcher Austritte setzen könnten.

Gleichwie ich nicht zweifle, daß Eure Excellenz bey Seiner Kurfürstlichen Durchlaucht das unparteiische Zeugniß mir geben werden, <44> daß ich bis ins siebende Jahr meine Amtspflichten mit der pünktlichsten Genauigkeit, und mit der größten Selbstverläugnung erfüllet habe: So wage ich die Anmerkung zu machen, daß es für einen öffentlichen Lehrer nicht sehr ermunternd ist, wenn er bey seinen akademischen Arbeiten, und bey der stärksten Anstrengung seiner Kräfte sich nicht nur unbelohnt, sondern noch dabey solchen, seiner Ehre nachteiligen Klagen sich blos gestellt sehen muß.

Eurer Hochwürden Excellenz

Unterthänigster

Thaddäus,

Professor an der Universität. <45>

 

Lit. D. b.

Untertänigste Erklärung an Seine Kurfürstliche Durchlaucht in Betreff der Domkapitularischen Klage von Seiten des P. Thaddäus.

Hochwürdigster Erzbischof,

Durchlauchtigster Kurfürst,

Gnädigster Herr!

eure Kurfürstliche Durchlaucht liessen mir durch Herrn Kurator eine Klagschrift des Hochwürdigen Domkapitels von Kölln unterm 20 Jänner 1790 zustellen, in welcher folgende, mich betreffende Stelle enthalten ist:

Jene ärgerliche, die H[eilige] Schrift gegen die tridentinische Verordnung auslegende, ja lächerlich machende, und noch dazu in deutscher Sprache ausgestellte Dissertationen des P. Thaddäus sind fast in aller Händen, und mögen anderst nichts als Uebel würken; zu geschweigen, <46> daß auch ein gelehrter, und in Character stehender Protestant damalen öffentlich ausgesagt habe: ein solches würde man auf protestantischen Universitäten nicht zugeben.

Ich habe bereits dem Herrn Kurator die Erklärung abgegeben, daß ich mich hier in keine rechtliche Verantwortung einlassen könne, weil ich jene deutsche Abhandlungen jedesmal der gewöhnlichen Censur unterwarf, und es mithin die Universität verantworten muß, wenn noch etwas anstößiges in denselben sollte stehen geblieben seyn.

Indessen würde ich den Absichten Eurer Kurfürstlichen Durchlaucht ganz zuwider gehandelt haben, wenn ich ärgerliche, und die katholische Religion beeinträchtigende Sätze verbreitet hätte; da Höchstdieselbe allen hiesigen theologischen Lehrern die strengste Weisung gaben, daß sie die reine katholische Lehre unverfälscht vortragen, sich von aller Neuerungssucht in Religionssachen entfernen, und rechtgläubige und gemeinnützige Volkslehrer bilden sollen. Um also das Zutrauen E[urer] K[urfürstlichen] D[urchlaucht] nicht zu verlieren, um auch nur den Anschein einer Uebertretung von mir abzuwenden, und um das Misverständniß des Hochw. Domkapitels zu heben, will ich über die obenerwähnte Klage <47> einige Anmerkungen machen, obschon es äusserst hart ist, auf unbestimmte Klagen etwas Bestimmtes zu antworten.

 

»Erstens soll ich ärgerliche Dissertationen aufgestellt haben. «

 

Wie ich das verstehen soll, weis ich nicht. Durch meine Abhandlungen suchte ich dunkle Schriftstellen aufzuhellen, verworrene Schwierigkeiten auseinander zu setzen, die Einwürfe der Bibelfeinde zu beantworten, und auf diese Art zur Aufrechthaltung des Ansehens der göttlichen Offenbarung nach meinen Kräften etwas beyzutragen. Ich weiß es wohl, daß im Religionsjournal des Exjesuiten Goldhagen33, und im Journal historique et litteraire vom Exjesuiten Feller mir ähnliche Vorwürfe gemacht wurden; aber beyde erlaubten sich gegen mich die offenbarsten Unwahrheiten, wie bis zur Evidenz erwiesen ist in zwey Schriften, die ich unter den Littern A} und B} beylege. Ich kenne weder den Verfasser der französischen, weder jenen der deutschen Schrift; da aber der letzte ein Köllnischer Theolog ist, so ist seine Vertheidigung desto unverdächtiger. Würde sich das Hochwürdige Domkapitel die Mühe geben, meine Schriften selbst mit unpartheiischem Auge und im Zusammenhang ganz zu lesen, ich bin überzeugt, daß Es dieselbe nicht nur nicht ärgerlich, sondern für jeden Religionsfreund sehr erbauend finden würde, <48> wie die ungünstigen Urtheile der Herrn Goldhagen und Feller von eben jenem Geiste herrühren, den ein ehemaliger Jesuiten-General in seinem ersten Pastoralbriefe geschildert hat. Ich setze die Stelle französisch hieher, wie ich sie vor mir habe.

 

Mes Peres & mes Frères! ne nous en faisons pas accroire, un grand nombre parmi nous ont besoin sur cet article d’être fortement réprimés. Ils n’épargnent Personne, ils se donnent trop de liberté, & vont meme jusqu’a la licence. Ce n’est pas sans blesser grièvement la justice, & la charité, qu’ils rapportent de Cote & d’autres les paroles & les actions d'autrui, en les exagérant, en les prenant en mauvaise part, en se donnant meme la liberté de juger des mouvements de l’âme, & des pensées, que Dieu a réservées a son jugement. Je ne sais meme, si je n’aurois pas sujet de leur reprocher, d’inventer & de publier comme véritables des choses, qui ne sont jamais arrivées, & qu’ils n’ont pas meme imaginées en songe.

 

Meine Väter und meine Brüder! Lassen wir uns nicht dazu bringen, es zu glauben, eine große Anzahl von uns muss in diesem Artikel stark unterdrückt werden. Sie schonen niemanden, sie lassen sich zu viel Freiheit und gehen sogar bis zur Zügellosigkeit. Nicht ohne schmerzliche, verletzende Gerechtigkeit und Liebe berichten sie von der einen und der anderen Seite über die Worte und Taten anderer, übertreiben sie, nehmen sie übel und nehmen sich sogar die Freiheit, über die Regungen der Seele und die Gedanken zu urteilen, die Gott seinem Urteil vorbehalten hat. Ich wüßte nicht einmal, ob ich nicht Grund hätte, ihnen Vorwürfe zu machen, daß sie Dinge erfunden und als wahr veröffentlicht hätten, die nie geschehen sind und die sie sich nicht einmal im Traume vorgestellt haben.34

 

 

Doch will ich nicht in Abrede seyn, daß Meine Abhandlungen einer doppelten Klasse von Lesern ärgerlich Vorkommen mögen,

a} Den Feinden der göttlichen Offenbarung, denen durch die neuern Schrifterklärungen aller Stoff geraubt wird, über die Bibel ferner zu spotten,

b} Dem Scholastiker, der im orientalischen <49> Sprachstudium, und in der Bibel Exegese ein Fremdling ist, der in seine unnütze Spekulationen vertieft, nichts von dem hört und lieset, was anderswo in der gelehrten Welt vorgeht; der sich über die Widerlegung längst verloschener Irrthümer den Kopf zerbricht, und nicht weiß, von welchen Feinden und mit welchen Waffen die Religion jezt bestritten wird, und wie sich die jetzigen Vertheidiger der Offenbarung zur Gegenwehr setzen müssen.

Auch diesen mag es ärgern, daß ich nicht im Schulgewand auftrete, nicht mit Autoritäten um mich werfe; sondern die neuern Arbeiten geschmackvoller Bibelforscher nütze, und die Wahrheit, wo ich sie immer finde, gierig umfasse, um sie auch auf unsern Grund und Boden zu pflanzen, und fruchtbar zu machen. Soll ich denn, um alte Schulmänner nicht zu ärgern, mich vor dem gelehrten Publikum lächerlich machen, eben so lächerlich, als sich ungefehr vor der politischen Welt eine Reichsstadt machen würde, wenn sie ihre Stadtmilitz mit den verrosteten Waffen ihres alten Zeughauses ausrüsten, und ins Feld stellen wollte, indeß die benachbarten Fürsten neubewaffnete, und in der neuen Kriegskunst erfahrne Truppen haben? Die alte Religion muß freilich beybehalten werden; allein wie ihre Feinde die Waffen ändern, so müssen es auch ihre Vertheidiger thun. Man hat dieses wohl tausendmal den Schultheologen vorgeprediget; und doch bleiben sie, aller vernünftigen Vorstellungen ungeachtet, bey ihrem alten finstern <50> Wesen, und fügen durch ihre falsche sogenannte Orthodoxie der wahren Religion den grösten Schaden zu. Daß dieß alles sich nicht vom Hochwürdigen Domkapitel sagen lasse, versteht sich von selbst.

Sein zweyter Klagpunkt bestand darin:

 

»Daß ich die h. Schrift gegen die tridentinische Verordnung auslegte. «

 

Ich darf nur hier die Worte jener Verordnung anführen, und ihren Sinn bestimmen, so wird sich's gleich ergeben, daß ich durch meine deutsche Dissertationen wider dieselbe nicht angestoßen habe, ja nicht einmal anstoßen konnte. Im Concilium von Trient, 4 Sess. den 8 April 1546 ward folgendes Dekret gemacht:

Praeterea ad coercenda petulantia ingenia decernit {Sacra Synodus} ut nemo prudentiae suae innixus, in rebus fidei & morum, ad aedificationem doctrinae Christianae pertinentium, sacram scripturam ad suos sensus contorquens, contra eum sensum, quem tenuit, & tenet sancta mater Ecclesia, cujus est judicare de vero sensu, & interpretatione scripturarum sanctarum, aut etiam contra unanimem Consensum Patrum ipsam Scripturam sacram interpretari audeat.

<51> Aus den Worten des Gesetzes, und aus dem Endzwecke, warum es gegeben ward, nemlich zur Aufrechthaltung des katholischen Kirchensystems, wird es klar, daß die Rede sey von solchen Schrifterklärungen, die eine katholische Glaubenslehre oder Sittenregel betreffen. Der katholische Exeget darf nach dieser Vorschrift nie einen Text so erklären, daß seine Erklärung mit einer Glaubenslehre in Collision kömmt. Er darf dem dogmatischen Schrifttexte keinen Sinn andichten, der mit der Lehre seiner Kirche, und mit der einstimmigen Meynung der heiligen Väter im Widerspruch steht. In andern Fällen und Materien ist die tridentinische Verordnung gar nicht anwendbar.

Denn jeder Anfänger in der Theologie weiß es, daß die einhellige Meynung der heiligen Väter, und das Urtheil der Kirche in rebus fidei & morum ausschließlich für unfehlbar angenommen werde.

Denn, wie Muratorius35 bemerkt:

In humanis artibus sancti Patres non Christum, sed Aristotelem & Avicennam, homines scilicet impios & caecos habuere magistros, aut suum intellectum fallacem, aut alios homines erroribus obnoxios secuti sunt. Quid ergo hic certi a Sanctis Patribus polliceri tibi possis?

In Bezug auf Bibelexegese schreibt sehr schön der gelehrte Cardinal Thomas De Vio36:

Siquando occurrerit <52> novus sensus, textui consonus, nec a sacra scriptura nec ab Ecclesiae doctrinae dissonus, quamvis a torrente sacrorum Doctorum alienus, aequos se praebeant censores. Meminerint jus suum unicuique tribuere. Solis Scripturae sacrae auctoribus reservata est haec auctoritas, ut ideo credamus sic esse, quia ipsi ita scripserunt; alios autem, inquit Augustinus, ita lego, ut quantalibet sanctitate, doctrinaque praepolleant, non ideo credam sic esse; quia ipsi ita scripserunt. Nullus itaque detestetur novum scripturae. Sensum ex hoc, quod dissonat a priscis doctoribus; sed scrutetur perspicacius Textum ac Contextum Scripturae, & si quadrare invenerit, laudet Deum, qui non alligavit expositionem Scripturarum Sacrarum priscorum Doctorum sensibus, sed Scripturae ipsi integrae sub Catholicae Ecclesiae Censura. Alioquin spes nobis ac posteris tolleretur, exponendi Scripturam Sacram, nisi transferendo, ut ajunt, de libro in quinternum.

Die Freiheit, welche dieser Cardinal, und mit ihme jeder denkende Schriftforscher verlangt, ist so vernünftig und nothwendig, daß sich ohne dieselbe gar keine wissenschaftliche Bibelhermeneutik denken läßt. Das Concilium von Trient konnte und wollte sie nicht den katholischen Theologen durch ein neues Gesetz rauben. Dies sagt wieder der gewiß unverdächtige, <53> unter den Augen des römischen Hofs schreibende Jesuit und Cardinal Pallavicini in seiner Geschichte des Conciliums von Trient, libri 6, cap. 18.

Affermo primieramente, ehe il Caëtano37, quantunque ripreso per licenzioso da' suoi medesimi, in questo detto non proferi giamai sentimento contrario a cio, che in quella parte fu disposto dal Concilio Tridentino. Secondariamente, che il Concilio non prescrisse, o restrinse con legge nuova il modo d’intendere la parola di Dio; ma Dichiaro per illecito & per ereticale cio, ch’era tale di sua natura, & per tale sempre riputato & dichiarato da Padri, da Pontefici, & da Concilii.
Ich behaupte vor allem, daß Caëtano, obgleich er von seinem eigenen Volke als zügellos getadelt wurde, in diesen Worten niemals eine Empfindung zum Ausdruck brachte, die dem widersprach, was das Konzil von Trient in diesem Teil verordnet hatte. Zweitens, dass das Konzil die Art und Weise, wie das Wort Gottes zu verstehen ist, nicht vorgeschrieben oder durch ein neues Gesetz eingeschränkt hat; aber ich erkläre als unerlaubt oder ketzerisch, was seiner Natur nach so war und als solches von Vätern, Päpsten und Konzilien immer gerühmt und verkündet wurde.38

 

Wenn nun dies der wahre Sinn der tridentinischen Verordnung ist; muß es mir nicht die ganze unpartheiische Welt eingestehen, daß ich mich nie gegen dieselbe verstoßen habe? Denn wo habe ich je einen Schrifttext so erklärt, daß die katholische Glaubenslehre und Moral nicht dabey bestehen kann? Wo habe ich etwas behauptet, das die Väter, Päbste, Concilien, für Ketzerisch erklärt hatten? Und dieses müßte man doch beweisen, ehe man mich mit Grund anklagen könnte, daß ich die heilige Schrift wider die tridentinische Verordnung ausgelegt habe.

Wie sehr ich die Schrifterklärungen der Väter auch in andern Materien, auch wenn <54> sie nicht einstimmig sind, schätze und verehre, wissen meine Schüler, und jene, die meine Dissertationen gelesen haben. Man könnte mich leichter einer übertriebenen, als einer zu geringen Ehrfurcht gegen dieselbe beschuldigen. Man vergleiche meine Dissertat. de Victu Joannis Baptistae, pag. 10; Sendungsgeschichte des Propheten Jona, pag. 12; den 68. Psalm, p. 5; Notiones generales Herm. Sacr. V. T., pag. 17, wo ich schrieb:

Nec non & aliae regulae interpreti biblico observandae sunt, inter quas prima est: Textus, cui ceu Fundamento, Fidei dogma & doctrina morum innituntur, exponendus est juxta mentem occumenicorum Ecclesiae Conciliorum, atque secundum unanimem SS. Patrum consensum, a quo in rebus Fidei & morum recedere nefas est. Utrumque hic extremum est vitandum, ne aut nihil aut nimium sapere videamur. Fieri non potest, ut Ecclesia, & SS. Patres ad unum omnes circa mysteria fidei ac praecepta morum errent; secure igitur hac in materia sententiam illorum amplectimur.

At in ceteris falli possunt; imprudenter igitur in verba eorum semper juratur. Quapropter si agatur de antilogiis conciliandis, de figenda Chronologia, de serie historica, de rebus ad historiam naturalem aut phisicam pertinentibus, cum laude vestigia antecessorum relinquuntur, ubi alius modus facilior ac convenientior a recensioribus inventus est. Sana <55> enim ratio ac principia melioris philosophiae illi solummodo coecum assensum praebere imperant, qui gaudet privilegio non errandi.

Ich müßte mit Blindheit geschlagen seyn, wenn ich solche Grundsätze in meinen Schriften aufstellte, und eben in denselben wider sie handelte.

Ich will jezt meine Antwort auf den zweiten Klagpunkt kürzer fassen. Die tridentinische Verordnung ist von Schrifterklärungen In rebus Fidei & morum nach ihren eigenen Worten zu verstehen. Meine deutsche Dissertationen haben blos historische Gegenstände abgehandelt, die gar nicht ins Gebiet der katholischen Glaubenslehren und Sittenregeln gehören. Ich konnte also in denselben wider die tridentinische Verordnung nicht an, stoßen. Q[uod] E[rat] D[emonstrandum].

 

»Drittens soll ich die heilige Schrift durch meine Auslegungen lächerlich machen. «

 

Ist es möglich, so etwas gegen einen Mann zu behaupten, der von diesen ehrwürdigen Urkunden der göttlichen Offenbarung immer mit der grösten Achtung spricht und schreibt, der von Jugend auf die biblischen Grundsprachen <56> mit unglaublicher Mühe studierte, der Tag und Nacht in der heiligen Schrift forscht, und alle seine Kräfte anstrengt, jene Schriften zu widerlegen, in welchen die Bibel lächerlich gemacht wird? Sollte sich diese Anklage nicht auf ein köllnisches Gerücht gründen, als verstünde ich unter dem Fische, der den Propheten Jonas verschlang, ein Wirthshaus zum Wallfisch? Nach der Aussage meiner Kläger sind ja meine Dissertationen fast in aller Händen; wie leicht wäre es also dem Hochwürdigen Domkapitel gewesen, sich vom Gegentheile zu überzeugen; indem ich in meiner Sendungsgeschichte des Propheten Jonas § 16 diese Meinung selbst lächerlich fand und sie widerlegte? Möchte doch das Hochwürdige Domkapitel nie auf solche Gerüchte achten! Man streuet sie geflissentlich in Kölln aus, um die hiesige Universität gehässig zu machen. Schriebe man nichts, so würde man sagen: Was thun die Theologen in Bonn mehr als die in Kölln? Was nützet ihre neue Universität? Jezt, da ich schreibe, und durch meine Schriften den Beifall des gelehrten Publikums erhalte; sucht man meine Orthodoxie in Verdacht zu ziehen, und dichtet mir Meinungen an, die meiner ganzen Denkart zuwider sind. Doch ich will auf den Klagpunkt zurückkommen.

Wenn ich seit dem Jahre 1783 die heilige Schrift durch meine Dissertationen lächerlich gemacht hätte, würde wohl das auswärtige <57> theologische Publikum ruhig zugesehen haben? Denn die katholischen in allgemeinem Kredit stehenden Zeitschriften tadeln meine Arbeiten gar nicht als anstößig, sondern sie fodern mich auf, noch mehrere solche Abhandlungen zur Ehre des Katholischen Deutschlands zu liefern. Diese sind: Die Nova Bibliotheca ecclesiastica Friburgensis; die Litteratur des Katholischen Deutschlands; die Mainzer Anzeigen von gelehrten Sachen; die Wirzburger gelehrte Anzeigen, und die oberdeutsche allgemeine Litteraturzeitung von Salzburg. Die Verfasser solcher Rezensionen sind berühmte Katholische Exegeten; mithin sind sie in gegenwärtiger Sache kompetente Richter, und ihr Ansehen wiegt die Verkezerungssüchtigen zwey Exjesuiten Goldhagen und Feller bey weitem auf. Wiewohl mir auch diese nicht andere, als durch offenbare Unwahrheiten beykommen konnten. Wenn ich sagte, daß ich im Allmanach des Jahrs 1787 als Muster für die Katholische Geistlichkeit ausgestellt ward, würde man es für einen Mangel an Bescheidenheit halten. Doch will ich den, in anderer Rücksicht merkwürdigen Anfang hier niederschreiben:

So lange noch in manchen Katholischen Ländern aber jeder schüchterne Versuch der Aufklärung, jeder nähere Fortschritt zum Licht, vom Aberglauben und Verfolgungsgeist unterdrückt wird; ist es nicht allein erquickendes Vergnügen, sondern zugleich auch wesentliche Pflicht, die Beyspiele glücklicherer Länder, und besser <58> unterrichteter Männer öffentlich zur Nachahmung aufzustellen etc.

So denken Vorurtheilfreie Katholiken von mir.

Und nun sollen sogar die Protestanten meine Dissertation mißbilligen! Man muß es zwar ihren Theologen einräumen, daß sie die Bibel als ihre einzige Glaubensquelle sehr hoch schätzen, und sorgfältig für die Erhaltung ihres Ansehens wachen. So ward Dr. Bahrdt, der sich an ihr und an dem Grunde der christlichen Religion versündigt hatte, von Ihnen beym Kaiser verklagt, und als er nicht widerrufen wollte, aus dem deutschen Reiche verwiesen. Wo hat sich aber jemals eine protestantische Zeitschrift beklagt, daß ich die H. Schrift lächerlich mache? Schenkten sie mir nicht alle ihren Beyfall ? Folgende kann ich als Zeugen anführen, weil ich selbst Meldung von mir darinn fand:

  1. 1.Die allgemeine deutsche Bibliothek von Berlin, 

  2. 2.Die allgemeine Litteraturzeitung von Jena, 

  3. 3.Die Gothaer gelehrte Zeitungen, 

  4. 4.Posselts wissenschaftliches Magazin für Aufklärung, 

  5. 5.Die Stromata eine Unterhaltungsschrift für Theologen, 

  6. 6.Die Annalen der neuesten theologischen Litteratur von Rinteln, 

  7. 7.Die Frankfurter gelehrte Anzeigen.  

Etliche aus diesen legten mir Lobsprüche bey, über die ich erröthen muß; und ein Recensent tadelte an mir, daß ich mich in einem Stücke zu gewissenhaft am Alten hielte. <59> Da also meine Dissertationen vom Katholischen und Protestantischen Publikum, aus so verschiedenen Gegenden wohl aufgenommen wurden; bleibt noch ein Schein von Wahrscheinlichkeit übrig für die Behauptung, das ärgerliche und die H. Schrift lächerlich machende Auslegungen darinn enthalten sind? Sollen alle auswärtige, in der Bibelexegese geübte Theologen blind seyn, weil sie in meinen Dissertationen das Gift nicht sahen, welches die finstern, in dem Bibelstudium, in der gelehrten Welt unbewanderten, lichtscheuen Männer sahen, die jene falsche Gerüchte erregten, welche das Hochwürdige Domkapitel zu klagen gegen mich verleiteten?

Ferner kann ich mich hier auf die allgemeine Zufriedenheit meiner Zuhörer berufen, deren Anzahl sich gegenwärtig auf fünfzig beläuft. Unter denselben zählte ich Männer, die öffentlichen Kirchenämter mit Ruhm vorstunden; Professores die hier und anderswo öffentlich lehrten, Welt-Priester, die ihre Studien in Köln längst vollendet hatten; Exjesuiten, Lectores, Prädicatores und Priester aus den verschiedensten Orden, die mir nachher eingestanden haben, daß sie durch Köllnische Gerüchte wider meine Person vorläufig eingenommen waren: Wenn ich in meinen Dissertationen und Vorlesungen die H. Schrift lächerlich machte; würden diese alle schweigen? Würden sie nicht zu dem Throne E. K. D., der jedem offen steht, <60> längstens ihre Klagen gebracht haben? Wenn also jene, die täglich meinen Unterricht geniessen, die täglich hören, wie nachdrücklich mein Vortrag wird, wie mächtig mein Herz emporschlägt, wenn ich von der guten Sache der Offenbarung zu ihnen spreche, wenn ich ihnen eben die Ehrfurcht gegen Bibel und Religion einzuflössen suche, von welcher meine ganze Seele durchdrungen ist; wenn meine Zuhörer, denen ich die Gründe meiner Behauptungen vorlege, die mich, meine Denkart, meine guten Absichten näher kennen, wenn diese mich allgemein schätzen; folgt es nicht sonnenklar daraus, daß jener Ruf, welcher bis zu den Ohren des Hochwürdigen Domkapitels gedrungen ist, ungegründet sey? daß er die Erfindung unedler Menschen sey, denen die Existenz der hiesigen Universität ein Dorn im Auge ist, die das lästern, was sie nicht verstehen, oder beneiden, was sie nicht erreichen können?

 

»Viertens scheint es dem Hochwürdigen Domkapitel unrecht zu seyn, daß ich Deutsch schrieb. «

 

Ich glaubte es aus folgenden Gründen thun zu dürfen.

Die ganze H. Schrift ward in den damals üblichen Sprachen geschrieben. Die <61> griechischen Väter schrieben griechisch, die lateinischen lateinisch, beyde in der Volkssprache, in der sie predigten. Wenn ich also in meiner Muttersprache über die Bibel schreibe, so trete ich in die Fußstapfen der Apostel, und der apostolischen Väter. Sollte dieses unrecht seyn?

Meine Dissertationen sind zunächst für meine Schüler bestimmt, die dereinst Volkslehrer werden sollen. Wie vieles gewinnen diese, wenn sie die Erklärungen über biblische Geschichten deutsch lesen, die sie in der Katechese oder Predigt wieder deutsch vortragen müssen? und wie eckelhaft ist es einen Theologen, dem der Kopf vom alten Schullatein noch schwillt, predigen und katechesiren zu hören, da er seine Gegenstände nicht einmal deutsch ausdrücken kann?

Die Schmähschriften wider die Bibel werden in lebenden Sprachen geschrieben, und sind häufig in den Händen des Volks. Es ist also gut, daß auch jene Abhandlungen in lebenden Sprachen geschrieben werden, in welchen man biblische Schwierigkeiten entwickelt.

Die akademischen Schriften, welche klein sind, und sich in ihrer Gegend weit verbreiten, stimmen das Volk zum Nachdenken über das Wesentliche und Zufällige der Religion. So bleibt es nicht mehr ein Spiel des <62> Fanatismus, und läßt sich nicht mehr unter dem falschen Schein von Religionskränkungen zum Ungehorsam gegen seinen Landesherr, zu Empörungen, zu allem Uebel verleiten.

Die würdigsten Bischöfe Deutschlands und Italiens geben jetzt allgemein dem Volke die Bibel in die Hand. Es ist also zweckmäßig, daß man ihm auch biblische Abhandlungen in die Hände liefere, damit es am Bibellesen mehr Geschmack gewinne.

Calmer, Sacy, Contant de la Molette, Generalvicar von Vienne, schreiben in Frankreich französische Commentare über die Bibel, welche selbst Goldhagen rühmt. Warum soll ich in Deutschland nicht deutsch schreiben dürfen? Wie kann man mir zum Verbrechen rechnen, was für andere rühmlich ist?

 

»Endlich soll auch ein gelehrter, und in Charakter stehender Protestant damalen öffentlich ausgesagt haben, ein solches würde man auf protestantischen Universitäten nicht zugeben.«

 

Was die Worte: Damalen, und ein solches für Ideen hierausdrücken, wird mir bey meiner Exegetik etwas schwer zu entziffern. Indessen habe ich oben schon gezeiget, wie die <63> protestantischen Theologen von meinen kleinen Abhandlungen denken. Wenn also ein gelehrter, und in Charakter stehender Protestant das ausgesagt hat, was in der Klagschrift angeführt wird, so war es sicher kein Theolog, sonst würde ihn die theologische Litteraturgeschichte protestantischer Universitäten vom Gegentheil überzeugt haben. Vielleicht war es ein gelehrter Staatsmann, der von meinen Dissertationen unrichtig urtheilte, weil er sich ins theologische Gebiet gewagt hat, zu welchem er nicht eingeweiht war. Denn es geschieht sehr oft, daß sich Männer vor dem gelehrten Publikum prostituiren, wenn sie sich in einem fremden Lehrfach, das sie nie studirt haben, zu Richtern aufwerfen. Der Charakter thut ohnehin bey solchen Fragen nichts zur Sache, weil er jenen, der ihn trägt, so läßt, wie er ist; Gelehrt oder Unwissend, Theolog, oder Nichttheolog.

Weil aber, wie mich mein Ordensoberer vor drey Jahren versicherte, in Kölln das Gerücht gieng, Herr von Dohm habe allda bey einer Abtißinn etwas dergleichen ausgesagt; so muß ich nicht zu meiner, sondern zu seiner Rechtfertigung bemerken, daß sich die Sache anders verhalte, und daß seine mir vortheilhafte Aeußerung durch das hundertzüngige Gerücht sey verfälscht worden. Er wohnte im Jahr 1786 bey der feyerlichen Universitäts-Eröfnung mit dem ganzen Hofstaat meiner unter den Augen Eurer Kurfürstlichen Durchlaucht gehaltenen <64> Disputation bey, und gab mir mit allen hohen Kennern seinen vollen Beyfall. Jene vorgebliche Aussage wurde nicht weniger, als eine Beleidigung Eurer Kurfürstlichen Durchl. seyn. Allein in einem Briefe an unsern Hrn. Kurator widersprach er damals gleich jener ausgestreuten Sage, und vor kurzem that er es übermal in einem sehr verbindlichen Schreiben von Aachen, um welches ich ihn ersuchte, und das sub Lit. C. hier beygelegt ist. In jedem Falle würden Eure Kurfürstl. Durchlaucht das Urtheil der Deputirten von auswärtigen Universitäten vorziehen, welches für meine Defension günstig ausfiel.

Ich glaube nun das gesagt zu haben, was zur Hebung des Misverständnisses nothwendig war. Ich that es mit jener Ehrfurchtsvollen Freimüthigkeit, die mir meine gute Sache erlaubte. Denn ich sprach zu einem Fürsten, der Wahrheit liebt, und Unschuld schützet. Vom Hochwürdigen Domkapitel hoffe ich die Billigkeit, daß es in Rücksicht meiner keine Vorstellungen mehr an Eure Kurfürstliche Durchlaucht werde gereichen lassen, als etwa, um mich in meinen Arbeiten zum Besten der Religion aufzumuntern und zu unterstützen.

Mit diesen Aussichten in eine bessere Zukunft, werde ich mirs zum Glücke <65> rechnen, in den rühmlichen Diensten Höchstihrer Universität ergrauen zu dürfen.

Eurer Kurfürst. Durchlaucht

Treugehorsamster

Thaddäus,

Professor an der Universität.

 <66>

 

Lit. D. c.

[1790 Jan 30] Kopie des Schreibens des Herrn von Dohm an den Professor Thaddäus.

Hochehrwürdiger

Hochgeehrtester Herr Professor!

Ich habe Ew. Hochehrwürden Schreiben vom 24ten dieses erhalten; obgleich es etwas schwer ist, über das, was vor 3 Jahren gesagt seyn soll, eine bestimmte Erklärung zu geben, so mache ich mir doch ein Vergnügen daraus, Jhnen hiedurch die Versicherung zu geben, daß ich über ihre Disputation im Jahr 1786 mich gewiß nie anders, als in solcher Art ausgedrückt habe, welche die wahre und große Hochachtung anzeigte, die Dero Talente und Einsichten mir eingeflößt hatten. Ob ich irgendwo gesagt habe, daß viele protestantische Gelehrte Ihnen an Aufklärung und Kenntnissen nicht beykämen, erinnere ich mich zwar nicht. Aber daß dieses von protestantischen und katholischen Gelehrten in nicht kleiner Zahl wahr sey, davon halte ich mich überzeugt, und grade auf dieser Ueberzeugung beruhet die sehr ausgezeichnete <67> Hochachtung, womit ich die Ehre habe zu seyn

Ew. Hochehrwürden

Ganz ergebenster Diener

Dohm.

Aachen den 30ten Jänner 1790.

 <68>

 

Lit. E.

Antwort des Professors van der Schüren an den Kurator der Universität.

Hochwürdiger Herr Kurator,

Gnädiger Herr!

Wie sehr es auch jedem unbefangenen Leser, der in der Philosophie ein wenig bewandert ist, aus dem Inhalt schon einleuchten muß, daß die von dem Hochwürdigen Domkapitel in einem an Se. Kurfürstl. Durchl. vom 20ten Jenner ergangenen Schreiben, welches mir von Ew. Excellenz übergeben wurde, gegen unsere philosophische Fakultät und insbesondere gegen meine Person vorgebrachte Beschuldigungen ungegründet sind: so fordert mich doch die Ehrliebe auf, zur Rechtfertigung unserer Fakultät sowohl, als meiner eigenen darin beschuldigten Person folgendes hauptsächlich dawider zn erinnern.

Erstlich heißt es in obgedachtem Schreiben: die Handbücher des Herrn Feders enthielten Sätze, die der Religion gefährlich wären, worüber unter den Protestanten selbst Bewegungen sollen entstanden seyn.

Ich kenne in der That keinen Verfasser irgend eines philosophischen Lehrbuche, auch <69> unter den Katholiken nicht, die sich mehr um die Religion, und selbst um die Offenbarung interessirt hat, als eben Herr Feder. Ich muß ein Hochw. Domkapitel bitten, die Stellen der natürlichen Theologie erwähnten Lehrbuchs der Logik und Methaphysik S. 431 und 469 der 5ten Auflage selbst nachzuschlagen, um sich durch eigene Erfahrniß zu überzeugen, wie sehr Herr Feder sich beeifert hat, das Daseyn der Gottheit und ein zukünftiges Leben nach diesem Tode, welches dem ruchlosen Bösewicht unmöglich so werden kann, wie dem Gerechten S. 472 durch überwiegende Beweisgründe darzuthun, welche doch die vornehmsten Wahrheiten sind, die unserer Religion zur Stütze dienen; und wie er noch zulezt seine philosophische Leser zum Empfang einer höhern Offenbarung S. 473 vorbereitet. Es muß daher jedermann befremden, daß man Herrn Feder eben dieser Grundsätze wegen, wie wenigstens die Sage geht, in Verdacht hat, die er doch zu beweisen sich so viel Mühe giebt; und besonders auch, da es weltkündig ist, daß obgedachte Lehrbücher nicht nur überhaupt vom katholischen Deutschland mit allgemeinem Beifall sind aufgenommen worden, sondern auch auf mehrern katholischen Universitäten zum öffentlichen Vorlesen sind gebraucht worden, ohne daß es jemanden in den Sinn gekommen ist, sie für die Religion gefährlich zu halten.

Umso viel weniger ist es also auch glaublich, daß unter den Protestanten selbst über Hrn. Feders Lehrbüchern Bewegungen entstanden <70> seyen, da man überall bey den Protestanten mit Hochachtung seinen Namen nennen höret. Auch weiset die Erfahrung aus, mit welchem Beifall dessen Logik und Methaphysik von den Protestanten sey aufgenommen worden, da diese schon zum fünftenmale hat aufgelegt werden müssen, ohne daß, so viel ich weiß, von einem Protestanten um einige Abänderung darin wäre angesucht worden.

Ich wünschte daher, um näher auf dir Wahrheit zu kommen, von einem Hochw. Domkapitel die Sätze aus den Lesebüchern herausgehoben und bestimmt zu sehen, die demselben so sehr verdächtig scheinen. Denn es kann seyn, daß einiges darin aus Unwissenheit misverstanden, oder gar aus Bosheit gemisdeutet wird, welches dann eben so wenig dem Verfasser zur Last gelegt werden kann, als der H. Schrift, wenn einige ihrer Stellen misverstanden oder verdreht werden.

Es ist auch nicht ohne Vorbedacht geschehen, daß man auf hiesiger Universität mit Gutheisung Ewr. Excellenz die Lehrbücher des Hrn. Feders vor allen katholischen zum Vorlesen ausgewählt hat, weil in vielen durchgängig noch zu viel Schulpedanterey herrscht, welche unser Kurfürstliche Durchlaucht aus Höchstdero Schulen gerne verbannet, und an deren Stelle mehr reelle Wahrheiten und solche Vernunftprinzipien eingeführt sehen, die nachher in der Theologie der Religion und der Tugend zu unerschütterlichen Stützen dienen könnten, da es doch bekannt ist, daß die Theologie mehrerer <71> katholischen Gelehrten um deswillen noch so elend aussieht, weil sie keine feste Grundprinzipien, die aus einer gesunden Philosophie hergenommen werden müssen, zur Grundlage hat, worauf sie gebauet ist.

Daß man aber deswegen ein nützliches Lehrbuch, wie jenes des Hrn. Feders ist, hintansetzen soll, weil der Verfasser desselben ein Protestant ist, würde Parteilichkeit und Intoleranz verrathen, die hier besonders einem Philosophen um desto unverzeihlicher wäre, indem in Ansehung der Vernunftgrundsätze und philosophischer Wahrheiten zwischen uns und den Protestanten gar keine Zwistigkeit ist. Wie wenig aber dieses Lehrbuch gefährlich sey, erhellet zur Gnüge aus dem Vorigen.

Was die Beschuldigungen wider meine Person betrift, so sind diese schon mit jenen widerlegt, die man gedachten Lehrbüchern des Hrn. Feders machte. Denn meine Zusätze und Anmerkungen, die ich in meinen Vorlesungen mache, sind nichts anders als Erläuterungen und deutlichere Darstellungen der kurz zusammengedrängten Sätze des Herrn Feder. Ist nun in diesen nichts enthalten, was der Religion anstößig seyn könnte, wie vorhin erwiesen ist, so können auch meine Erklärungen keinen vernünftigen Verdacht begründen.

Was den öffentlichen Ruf angeht, der meiner Person ungünstig seyn soll, so begreife ich nicht, wie ein Hochw. Domkapitel sich beygehen lassen kann, einem verläumderischen Ruf zu trauen, den allerdings der Neid in <72> einer Stadt ausgebrütet hat, wo man das Aufblühen unserer hohen Schule bekanntermaßen ungern sieht, und ihren sich vermehrenden Glanz gerne verdunkeln möchte; weil man aber durch erlaubte Mittel hiezu nicht gelangen kann, es sehr natürlich ist, daß man zur Schmähsucht und dem Verketzern ihrer Lehrer, als den letzten Hülfsmitteln des Neides und der Mißgunst seine Zuflucht genommen.

Und was beweiset denn auch ein ungünstiger Ruf gegen mich? Ist dieser Beweisgrund gültig, so beschuldiget man auch den weisen Socrates einer Irrlehre, weil der Ruf bey den Griechen ihm nicht günstig war; und man muß die göttliche Lehre Jesus selbst aus diesem Grunde in Verdacht ziehen, weil er bey den Juden gewiß in keinem ihm günstigen Ruf stand, welches einem Hochwürdigen Domkapitel doch unmöglich behagen kann.

Will man auch einem öffentlichen Ruf noch einiges Gewicht geben, so verdienet doch gewiß jener Ruf keine Achtung, der an einem fremden Ort entstanden ist, wo weder ich, weder meine Lehre zur Gnüge bekannt sind. Warum erkundiget man sich, dieses Rufes halber, nicht vielmehr bey jenen, die besser um meine Lehren wissen, und meine Vorlesungen hören, oder wenigstens hören können? bey welchen ich doch, meines Wissens, nicht in Verdacht einer Irrlehre stehe, und keinen so ungünstigen Ruf habe, wie das Hochw. Domkapitel vorgiebt. Mir scheint es, ein Hochw. Domkapitel, das sich in seinem Anschreiben an seine Kurfürstliche <73> Durchlaucht für die Aufrechthaltung der katholischen Religion doch so sehr beeifert, zeige in der Befolgung der heiligen Gesetze derselben, besonders jenes der Nächstenliebe, das doch so sehr darin anempfohlen wird, weniger Eifer, indem es einem unstatthaften, blos aus Amtsneid entstandenen Gerücht, das die Ehre und den guten Namen öffentlicher Lehrer schmälert, so leichtsinnig glaubet, auch demselben ohne weitere Erforschung der Wahrheit beystimmt, und sogar kein Bedenken trägt, unsere Personen bey Sr. Kurfürstl. Durchlaucht selbst, aus so seichtem Grunde eines fliegenden Rufs höchst verdächtig zu machen.

Ich hoffe, diese Gründe werden zureichen, um allen Verdacht gefährlicher Lehrsätze von unserer Fakultät sowohl, als meiner eigenen Person abzulehnen.

Ew. Hochw. Excellenz

Ergebenster Diener

E. van der Schüren

 <74>

 

Lit. F.

Copia Berichts an Se. Kurfürstliche Durchlaucht d. d. Bonn den 4ten März 1790.

Unterm 5ten Febr. d. J. befahlen mir Ewr. Kurf. Durchl. die hiesigen Professoren über die ihnen vom Köllnischen Domkapitel gemachten Beschuldigungen zu vernehmen, und eines jeden Rechtfertigung Höchstdenselben einzuschicken. Ich lege die Rechtfertigung der drey verklagten Lehrer an, die Originalien davon habe ich zum Universitätsarchiv ad perpetuam rei memoriam deponiren lassen.

Ich wünsche, daß die vom Köllnischen Domkapitel beschuldigten Männer nie wieder in ihren Berufsarbeiten, die sie zum Wohl unserer Vaterländischen Jugend mit Eifer und Wahrhaftigkeit unternehmen, auf eine ähnliche Art unterbrochen werden.

Bevor ich meinen gehorsamsten Bericht schliesst, muß ich doch auch die Erlaubniß nehmen, noch etwas zu meiner eigenen Rechtfertigung, oder vielmehr zur Beschämung meiner Ankläger anzuführen.

Die von ihnen angegriffene Stelle meiner vor ihrem Throne gehaltenen Rede hebe ich aus:

Der Erzbischof Hermann VI. hielt einen Provinzialsinod, und erließ im Jahr 1544 eine Kirchenreformation. Beyde Theilen handeln <75> vorzüglich über die Bildung der Jugend, und der Geistlichkeit. Merkwürdig sind die richtigen Grundsätze, welche er in dem Provinzialsinod über die Bildung der Geistlichen aufstellet. Sie verdienen hier angeführt zu werden.

  1. 1.Befahl er, daß sowohl in den Kathedral- als Collegatkirchen ein Lehrer zum Unterricht der Geistlichkeit angestellet werden, und dafür die Einkünfte einer Pfründe genießen sollte. 

  2. 2.Empfahl er, die Collatores Ordinarios besonders der Pfarreien zu bewegen, daß sie den Universitäten die Befugniß einräumen, ihnen die zur Seelsorge fähigen Männer anzuzeigen, welche dieselbe alsdenn allen andern in Verleihung der Pfarreien vorziehen sollten. Dies, setzt er hinzu, wird nicht wenig zur Beförderung der Wissenschaften beytragen. 

  3. 3.Damit die Geistlichen sich mit Eifer auf das theologische Studium legen, sollten sie während den 5 Jahren ihres Unterrichts, die Einkünfte ihrer Benefizien ziehen. 

 

In seiner Kirchenreformation trug er auf die Verbesserung der höhern und niedern Schulen an, und dem zu Folge bestimmte er für die hiesigen Schulen 7 Lehrer; allein er war seiner Glaubenssätze verdächtig geworden, und hatte daher das Glück nicht, die Geistlichkeit von der Nothwendigkeit seiner Vorschläge zu überzeugen. Er ward vielmehr seiner Kirchenreformation halber beim Pabst und Kaiser verklagt, und ihm ward, bey Strafe der Privation, dieser Reformation zu entsagen, anbefohlen. Da er sich hierdurch in die Unmöglichkeit, seinem <76> Amte mit Nutzen vorzustehen versetzt fand, entsagte er dem Bisthum im 77ten Jahre seines Alters.

Es gehöret gewis ein hoher Grad von unredlicher Consequenzmacherey dazu, hieraus folgern zu wollen, als wenn ich den Hermannus a Weda als ein Muster eines orthodoxen Bischofs aufstellen, oder seine Reformation, in so weit sie Glaubenslehren betrift, anrühmen wollte. Die von mir bezeichneten Stellen enthalten nur Verordnungen, die mit den Glaubenslehren in gar keiner Verbindung stehen; vielmehr zeige ich durch meinen Zusatz, daß der Hermannus a Weda als einer, des Glaubens verdächtiger in andern guten Einrichtungen nicht mehr hätte wirken können. Wie weit ich folglich mich von dem entfernt halte, was mir das Domkapitel zu Kölln andichten will, sehen Ewr. Kurf. Durchlaucht hieraus, und ich schmeichle mir daher, Hochdieselbe werden es mit seiner fuglosen Klage nicht allein abweisen, und in die Gränzen des Rechts zurückführen, oder mir nicht ungnädig nehmen, wenn ich bey solchen Vorfällen jenes Recht gebrauche, welches die Reichsgesetze jedem an seinem Leumund Gekränkten gestatten.

 <77>

 

Lit. G.

Censurvorschrift39, entworfen vom Freyherrn Spiegel zum Diesenberg und vom Kurfürsten von Kölln untern 26ten Hornung 1790 für die Universität zu Bonn begnehmiget.

Da die Universitätscensur bloserdings die Absicht hat, daß die ihr unterworfene Schriften nichts enthalten sollen, was den guten Sitten, <78> der deutschen Reichs- und Staatsverfassung, und der Katholischen Religion zuwider sey, so folgt hieraus,

  1. 1.daß nur die Stellen, welche hierwider etwas enthalten, verworfen werden, deshalb aber die Schrift nicht unterdrückt werden soll: es sey dann, daß der darinn aufgestellte Satz an und für sich aus oben angeführten Censurprinzipien zu verwerfen wäre. Unter keinem Vorwande darf die Censur den inneren Werth der Schrift beurtheilen. Dies bleibt Sache des Autors. 

  2. 2.Sollen nur jene Schriften der Universitätscensur unterworfen seyn, woran die Universität gleichfalls Antheil nimmt; als akademische Abhandlungen, und Handbücher; deren sich der Lehrer zum Unterrichte der Jugend bedient. Dies vorausgesetzt, so soll die Censur 

  3. 3.dergestallt eingerichtet seyn, daß der Verfasser sein Manuscript, bevor er es dem Druck übergiebt, an den Kurator der Universität zustellt, worauf derselbe 

  4. 4.verbunden ist, einen, oder zwey Censoren aus der Facultät des Schriftstellers zu ernennen. Dem Verfasser der Schrift bleibt aber unbenommen, sobald er dem Kurator hinreichend de Ursachen angeben kann, einen, oder den andern aus den Censoren zu perhorresciren. 

  5. 5.Sollen die Censoren bey versammelter Facultät alsdann referiren. Hier kann der Kurator seinem Gutdünken nach präsidiren. Auf den nach Wahrheit der Stimmen gefaßten <79> Facultätsschluß setzt selbiger das Imprimatur auf das Manuscript. 

  6. 6.Wenn der Kurator der Sitzung nicht beygewohnt hat, so muß ihm das abgehaltene Protocoll mit dem censurirten Manuscript zugeschickt werden, wo er dem Inhalt des Facultatsschlusses nach, wie § 5 verfährt. 

  7. 7.In den Fällen, wo Paria in der Censur-Versammlung ausfallen, giebt der Kurator Votum decisivum. 

  8. 8.In Abwesenheit des Kurators vertritt der Rektor die Stelle desselben. 

 

Anhang 2025

1790 Das Hochwürdige Domkapitel zu Köln40

 

1

Domprobst und Thesaurarius:

Franz Wilhelm regierender Graf zu Oettingen, Baldern und Soetern

2

A

Domdechant:

Karl Aloys Graf zu Königsegg-Aulendorf, Bischof zu Mirene, Sr. kurfürstl. Durchlaucht zu Köln Suffraganeus und Erzkeppeler, des St. Michaelisorden Großkreuz

3

A

Vice- und Afterdechant:

Christian Fidelis Graf zu Königsegg-Rottenfels42, Domkapitular zu Strasburg

4

A

Chorbischof:

Joseph Christian des H. R. R.43 Fürst zu Hohenlohe-Bartenstein etc. Domkapitular zu Strasburg und des freiadlichenStifts St. Gereon zu Köln Probst

5

A

Domscholaster:

Menrad Anton Eusebius Graf zu Königsegg-Aulendorf, Domkapitular zu Strasburg

6

A

Diaconus senior:

Franz Karl Joseph Fürst zu Hohenlohe und Waldenburg Schillingsfürst, Domkapitular zu Strasburg

7

A

Diaconus junior:

Joseph des H. R. R. Erbtruchseß Graf zu Zeyl-Wurzach, Domkapitular zu Strasburg und des freiadlichen Stifts St. Gereon zu Köln Dechant

8

A

 

Christian Ernest Armand des H. R. R. Fürst zu Hohenlohe-Bartenstein etc. Domkapitular zu Strasburg

9

A

 

Damian Friderich Graf von der Leyen und Hohen Gerolsegg, der hohen Erzdomkirche zu Mainz Probst und Kapitular zu Trier

10

A

 

Wilhelm Florentin Fürst zu Salm-Salm, Herzog zu Hochstraten, Bischof zu Dornick

11

A

 

Thomas des H. R. R. Erbtruchseß Graf zu Zeyl und Wurzach

12

A

 

Ernest Graf zu Königsegg-Rottenfels

13

A

 

Friderich Alexander Graf von Oettingen-Wallerstein

14

A

 

Franz Xavier Graf zu Salm-Reiferscheid, Bischof zu Gurk

15

A

 

Maximilian Graf zu Königsegg-Rottenfels

16

A

 

Sigismund Christoph des H. R. R. Erbtruchseß Graf zu Zeyl-Wurzach

17

P

 

Klemens August Maria von Merle, der Archidiakonalstiftskirche zu Bonn Kanonikus Kapitularis und des kurf.-weltlichen Hofgerichts Praesident

18

(P)

 

Johann Philipp von Horn-Goldschmidt, Vicarius Generalis in Spiritualibus, und des Ritterstifts Wimpfen Kanonikus Capitularis

19

P

 

Franz Karl Joseph von Hillesheim, beider Rechte Doktor, Kanonikus Kapitularis der Kollegiatkirche zu St. Aposteln in Köln, dann Sr. kurfürstl. Durchlaucht zu Köln wirklicher Geheimrath

20

P

 

Gebhard Joseph von Herresdorf, beider Rechte Doktor, und des Stifts St. Severin zu Köln Dechant, auch des geistlichen Hofgerichts Offizial

21

P

 

Johann Gabriel Bernhard von Franz zu Dürresbach, der Gottesgelehrtheit Licentiat, kurfürstl. Obersiegler, dann Sr. kurfürstl. Durchlaucht zu Pfalz-Baiern Geheimrath

22

P

 

Maximilian Joseph Johann Nepomuck Edmund von Geyr zu Schweppenburg beider Rechte Doktor, Kanonikus Kapitular des Ritterstifts zu Wimpfen und St. Gereon zu Köln

23

P

 

Balthasar Joseph von Mylius, beider Rechte Doktor, des Archidiakonalstifts St. Gereon und des gräflichen Stifts St. Ursula zu Köln Kanonikus Kapitular

24

P

 

Georg Franz von Mylius der Gottesgelehrtheit Doktor, des kayserl. königl. Stifts U[nserer] L[ieben] F[rau] zu Aachen Kan. Kapitular. Erzpriester und Viceprobst

 

1784 März 13 Kf. Max Friedrich an Kaiser Joseph II.44

Ad Imperatorem.

Eüer Kayserlichen Majestät ist allergnädigst bekannt, daß ich zum besten meiner Unterthanen eine Academie in meiner hiesigen ResidenzStadt bereits vor mehreren Jahren gestiftet, und die exjesuiten Güter sowohl als den Beytrag meiner untergebenen Klöster dazu verwendet, auch würklich die nothwendigsten Lehrstühle mit fähigen Subjekten besezet, und das ganze samt dem erzstiftischen Schulwesen überhaupt einem besonderen AcademieRath zur Obsicht untergeordnet habe.

So heilsam und ersprießlich Eüer Kayserliche Majestät diese Lehranstalten für den Staat sowohl als die Kirche allerhöchstselbst anerkennen werden, so sehr wünsche ich, diese meine Stiftung  den möglichen Grad ihrer Volkommenheit …hen, und wider allen Unfall oder Rückgang geschützt und sicher gestellt zu sehen.

Ich habe dahero zu unserer Aufnahme und unumstößlichen Befestigung meiner vorged[achten] Academie zuträglich, und höchstnöthig erachtet, dieselbe beyliegendermaßen in eine Universität umzuschaffen und zu erheben.

Eüer Kayserliche Majestät allerunterthänigst bittend: zu Beförderung dieses gemeinnüzlichen Vorhabens die allergnädigste Bestättigung

< >

in Allerhöchst Kayserlichen Hulden zu ertheilen welchen mich allerunterthänigst empfehle und in tiefstem respect beharre

Eüer Kayserlichen Majestät

Allerunterthänigst gehorsamer

Max Fried. Kurfürst.

Bonn den 13.

Merz 1784.

1784 März 13 Kf. Max Friedrich beantragt kaiserliche Genehmigung zur Einrichtung der Universität Bonn (=Stiftungsurkunde)45

Maximilianus Fridericus DEI gratia ArchiEpiscopus Coloniensis S[acri] R[omani] I[mperii] per Italiam ArchiCancellarius et Princeps Elector, S[anctae] sedis apostolicae legatus natus, Episcopus Monast[eriens]is, Westphaliae et Angariae dux, Burggravius Strombergae, Comes in Königsegg-Rottenfels, Dominus in Odenkirchen, Barkelohe, Werth, Aulendorf et Staufen.

Divina providentia ad sedem hanc episcopalem et dignitatem, qua fungimur, electoralem everti inter innumera concrediti Nobis Regiminis officia nullum et sanctius et in publicam Ecclesiae ac terrarum nostrarum salutem valiturum illo magis agnovimus, quo profligata ignorantia tenebrosa caligine, excitatis undique studiis, veritas, justitia, ac reliquae virtutes efflorescunt, subditisque ad excelsum Doctrinae fastigium adspirantibus opportunae subventionis auxilia suppeditantur.

Quod itaque gloriosissimae memoriae Imperatores augustissimi Carolus V.46 et Ferdinandus I. anno seculi decimi sexti quadragesimo octavo [=1548] praescripta, anno autem ejusdem seculi quinquagesimo nono [=1559] aucta magis reformationis ecclesiasticae formula in votis habuerant, ut ecclesiarum germaniae proceres ad succidendas tunc grassantis contagiora ignorantia radices ac obstruendas vitiorum fontes, queis Religio Populorum salus, republicae et Principum securitas labefactabantur undique, omnes vires suas certatim eo conferrent, quo generalia literarum exulantium studia post liminis germaniae volo redirent, Praedecessor quidem noster Hermannus47 anno praedicti seculi quadragesimo tertio [=1543] vota haec augustissima praevertere volens in hac civitate nostra bonnensi ceu sede Electorali, ut artium et scientiarum omnium Palaestra insimul evaderet, generale omnium facultatum et disciplinarum studium meditabatur, atque ut methodo tunc admodum rara Patriae subditis communicarentur, ordinabat, < > quin tamen praefaustus optatis ejusdem responderet effectus, … 48tius abligurientibus temporum factis et fatis in suo sen[su] primo penitus suffocarentur.

Feliciori praedictae Augustissimorum Imperatorum vo[to conc]essu coronare desiderans, qui Hermannum sequebatur, Adol[phus] pariter Praedecessor Noster in utraque, quam cum in finem ann[o] seculi quadragesimo octavo  et nono [=1548/49] coadiuvavit, synodo flagr[anti] reuniendi in Religione dissidentes accensus desideriis primum [con]stituendis, instaurandisque universam provinciam suam [fide]libus studiis collocavit remedium, verum praeterquam quod … suarum desuper editarum a Sacra Caes[are]a Majestate confi[rmavit] atque augustissimam voluntatem, ut reliqui status german[iae eccle]siastici illas immitarentur, seu zeli sui pro componendis [re]ligione dissidiis praemium retulisset, in nihilum tamem rela… sunt quidem ordinationes, effectuantibus in nimirum asd…porum fatis.

Melior literarum ac studiorum fortuna terras nostr[as na]tura videbatur, cum anno seculi superioris septuagesimo… adscitis sub Maximiliano Henrico Praedecessore Nostro in … civitatem Societatis Iesu patribus erudienda in bonis … iuventus committeretur, atque in erecto deinceps Lyceo … Praedecessore Clemente Augusto cathedrae etiam Philosoph[iae] constituerentur, verum neque ultimo perfectionis s[uae] tot tantisque votis desiderato studium isthoc donari, n… satis solidari potuit fundamento, siquidem ejusdem in… ratio labente integro seculo, anno videlicet septuages[imo] tertio [=1573] in Ecclesia dissolveretur.

Nos igitur adjuvante divina gratia stabili, … Ecclesiae et republicae excultis literis eximie promoveri remedio consulere cupientes, bonis ac redditibus a tempor[um] abeuntis praetacti [?] instituti ad Nos devolutis Academiam [in] nostra Electorali sede dotandam suscepimus, eidemque ut [ad sum]mum perfectionis eveheretur fastigium, nulla un…

< >

temporis vicissitudine evertendum, atque seu nova universitas aliarum in imperio aemula, perpetuis futuris temporibus resplenderet, subsidium annum a devotis Regularibus Nobis, praestandum anno nuperrimo consecravimus, ordinantes.

Primo.

Ut deinceps omnes quatuor facultates sublimiores, Theologica, Juridica, medica et Philosphica in eadem vigeant, quarum singula suos habeant decanos, et assessorum Numerum a Nobis determinandum, omnium autem facultatum disciplinae, qua felici jam successu? traduntur, ordine, uti sequitur, a Nobis praescripto, jugiter praelegantur, et quidem

  1. A.In Facultate Theologica, per totidem Professores a Nobis constitutos exponantur. 

  1. a.Historia Ecclesiae universalis ac theologica literaria. 

  2. b.Linguae hebraeae et chaldaeae elementa una cum Hermeneutica veteris testamenti. 

  3. c.Hermeneutica novi testamenti una cum cognitione lingua graeca. 

  4. d.Theologia dogmatica et 

  5. e.Polemica 

  6. f.Doctrina morum christana theoretica una cum Patrologia, demum 

  7. g.Theologica pastoralis practica cum exercitationibus cathechetis et concionatoriis. 

  1. B.In Facultate juridica 

  1. a.Ius naturae, historia juris romnani ac juris civilis institutiones. 

  2. b.Juris prudentia civilis communis. 

  3. c.Criminalis et feudalis tum S.R.I. tum specialis. 

  4. d.Historia germaniae et Imperii 

  5. e.jus publicum Romano germanicum 

  6. f.jus ecclesiasticum publicum et privatum ad Ecclesiarum germaniae statum accomodatum. 

  7. g.jus privatum germaniae Principum una cum praxi tum communi Imperii, tum Coloniensi. 

  1. C.In Facultate medica 

  1. a.Anatomia, operationes chyrurgicae et ars obstreticia < > 

  2. b.Physiologica, Pathologica,  Simiotica, Therapia generalis, [spe]cialis, medicina casuistica, et manuductio ad Praxin. 

  3. c.Chemia, materia medica et Dietetica, Botanica, metho[dus] conscribendi formulas. 

  4. d.Physiologia, Pathologia, et materia chyrurgica, et medic[ina] legalis, idiomate germanico. 

  1. D.In Facultate Philosphica 

  1. a.Logica, metaphysica, et Philosophia moralis, pract[ica] ac Philosophiae historica. 

  2. b.Historia naturalis et Physica tum theoretica tum [funda]mentalis et mechanica. 

  3. c.Mathesis pura, practica et sublimis. 

  4. d.Ars diplomatica et numismatica, denique 

  5. e.Scientiae politicae et oeconomicae. 

Secundo.

Academiae huic adcensendum quoque fore statuimus Gy… inferius, curae praefecti subordinatum classium inferiorum et… professionalis curam habentis, atque in eodem Gymnasio per … Professores iuventuti communicantur.

  1. a.Catecheticae Praelectiones. 

  2. b.Eloquentia sacra et profana. 

  3. c.Progymnasmata Rhetorices una cum studio poe[siae] 

  4. d.Principia matheseos, ac geographiae una cum histor[ia] sacra et profana. 

  5. e.Scientia linguae latinae et vernacula cultioris  [cum] stilo epistolari. 

  6. f.Earundem linguarum praecepta prima. 

  7. g.Prolectiones historicae, arithmeticae et algebraicae cum … 

  8. h.Calligraphia 

  9. i.Linguae gallica et italica 

  10. j.Artes diglandiandi et equitandi, demum 

  11. k.Scholis normalibus ac realibus duo Professores in serva… 

Quibus omnibus unum officia pedelli obeuntem adiungimus.

< >

Tertio.

Ut nihil, quod conservandae et excolendae huic universitati Nostrae congruit, intermittatur, ejusque negotia, et causae solide dirigantur, Consilio Electorali Nostro academico ex Praesidente, duobus consiliariis, quos ex diversis Patriae Dicasteriis relegimus, Pro Rectore, uti inferius disponetur, p. t. existente, nec non quatuor assessoribus perpetuis e qualibet facultate evocatis, Praefecto gymnasii, et Secretaris consistenti

/: cui universale momnium literarum ac studiorum prae terras nostras inmelius reformandorum curam et sollicitudinem jam anno abhinc millesimo septingentesimo septuagesimo septimo exercendam demandavimus :/

universitatem quoque Nostram una cum singulis ejusdem membris subjecimus, ac jurisdictionem illi concreditam, in ejusdem etiam membra in quibuscunque causis et actionibus, civilibus et criminalibus exercendam imposterum extendimus, atque priores in Prima instantia, criminales vero et disciplinares causas a quocunque alio foro, universitatum aliarum Exemploexemptas esse declaramus.

Quarto.

Ut universitati Nostrae specialem, qua illam amplectimus, benignitatem et affectionem contestemur, Cancellariatum geremus ipsi, minime dubitantes, quin successores Nostri eandem pari gratia et benevolentia sint dignaturi, pro Cancellariatum vero et Rectoratum universitatis perpetuum in altefati Consilii Electoralis academici Praesidentem, qui pro tempore existit S.R.I. Comitem de Belderbusch Regiminis Nostri Electoralis Praesidem transferimus, qui ceum caput ejusdem consilii et omnium Scholarum ac studiorum curator officiis, Cancellariatui et Rectoratui annexis fungetur.

Quinto.

Prorectorem quoque, in statu tamen clericali existentem, ex facultate vel theologica vel juridica a praefato Procancellario et Rectore perpetuo ad sumendum Nobisque praesentandum esse volumus, cujus officium ad quatuor annos perdurabit, isque praedicto Nostro Consilio academico ipso jure, durante Prorectoratu suo intersit, suisque consiliis in dirigendis expediendisque negotiis universitatem spectantibus assistat.

Sexto.

Ut cuicunque perversae doctrinae in hac universitate omnis aditus praecludatur, nihilque in lucem prodeat, quod Sanctae Religioni, bonis moribus, et S.R.I. instutionibus sancte custodiendis

< >

adversatur, censuram Procancellario Nostro et Rectori … concredimus, qui aut per se sive per alios facultatum D[octos] sibi bene viros manuscripta examini subjiciet, eaque, [si] digna comperta fuerint, imprimendi facultatem concedat.

Ultimo.

Ut redituum huic universitati pro dote consecratorum ex… habeatur ratio, in eorundem receptorum praementionati Consil[ii] academici Secretarium deputavimus.

Ut autem haec Nostra Universitas firmissimo deinceps nitatur fundamento, et ad omnes rerum vicissitudines im… semper persistat, utque eadem, Doctores, magistros, licent[iatos], Baccalaureos creandi facultate, ceterisque juribus, Privileg… ornamentis, gloriosissimorum Imperatorum benignit… aliis universitatibus in Imperio Romano-germanico …cessis , legitime perfruatur.

Has nostras erectionis et fundationis literas c… Caesareae Majestati confirmandas hum[illi]me porrexim[us] eidemque impertiendam expetimus Supremam Sacr[ae] Majestatis protectionem.

Dabamus Bonnae hac 13tio mensis Martii 1784

Max: Frid: ArchiEpiscopus et Elector

Coloniensis

V[idi]t. C.O. Frhr.v. Gymnich49        L. S.

1790 Feb 05 Kurfürst Max Franz an den Kurator von Spiegel50

 

Maximilianus Franciscus etc.

Digne, illustris, devote! accipe hic ea accusationum capita, quæ dignum capitulum nostrum metrop[olitanum] datis 20 Jan. literis contra Te, Patres Hedderich, Thaddæum [Dereser], & Eliam [van der Schüren] ad nos perscripsit. Nos ab accusatorum singulis sui defensionem exspectamus, quam statim ad nos transmittes. Hæc semper fuit mens nostra, & est, ut in Universitate nostra Bonnensi Catholica fidei dogmata non nisi omni puritate conspicua proponantur, nec quidquam ibi tradatur, quod aut Ecclesiæ catholicæ principiis, aut bonis moribus, aut Imperii germanici, terrarumque ditioni nostræ subjectarum constitutioni sive sæculari, sive ecclesiasticæ adversetur. <7>

Nostris hisce temporibus, quibus una ex parte luxuriat effrenis novaturiendi libido, & fanatismus ex altera turbarum se foecundam exhibet matrem, singulari quadam & archiepiseopali, & territoriali opus est cautela, ne publico prælo edita prodeant Professorum nostrorum scripta, ni sedulo prius examini subjecta probentur, num forte a religione catholica, a bonis moribus, ab Imperii, Ditionumque nostrarum constitutionibus alieni quidquam contineant.

Id vero censuræ genus qua demum ad plenam omnium securitatem institui ratione, queis mediis illa Librorum pro volupe dijudicandorum licentia proscribi, disseminandisque erroribus noxiis, quin tamen præli libertas coarctetur nimium, debiti figi queant limites, est, qua de re tuum, quamprimum fieri potest, exspectamus judicium. De cetero clementissime tibi favere pergentes

Maximilianus Franciscus. Datum Bonnae 5. Feb 1790.

1791 Juni J. Th. van den Elsken: »Animadversiones criticae in P. Thaddæi Apologiam«, Titel

Theodulphi Josephi van den Elsken51 presbyteri Juliacensis Animadversiones criticæ in R[everendi] P[atris] Thaddæi a S[ancto] Adamo Ord[inis] Carmelit[arum] Discalceat[orum] Sacræ Hermeneutices, ac L[inguarum] O[rientalium] in universitate Bonnensi professoris publici & ordinarii Apologiam, qua se ab objectis sibi scandalis purgare studuit, com appendice duorum judiciorum theologicorum Heidelbergensis, Argentinensis circa quasdam ex Philophia Federi positiones. Dusseldorpii, formis Kaufmannianis 1791.

Bilder

 

Max Franz, Erzbischof und Kurfürst

(Wikipedia),

auch in (Wolfshohl, 2018, S. 3)

 

Freiherr vom Spiegel, Kurator der Universität

 

(dombibliothek-koeln.de),

der jüngere Spiegel in: (Wolfshohl, 2018, S. 5)

 

 

Thaddäus Dereser

(HAB A 4436)

 

Philipp Hedderich

(Wissenschaftliche Bibliothek der Stadt Trier, Anon 596), auch in (Wolfshohl, 2018, S. 6)

Johann Georg Heinrich Feder,

by Tischbein

(https://st.museum-digital.de/object/835)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Literaturverzeichnis

Arndt, E. M. (1804). Reisen durch einen Theil Teutschlands ... 1798 und 1799, 2. Theil, 2. Aufl. Leipzig: Gräff.

Braubach, M. (1966). Die erste Bonner Hochschule. Bonn: Bouvier/Röhrscheid.

Dereser, T. (1790). Über die Gottheit Jesu (Joh. 1,14). In Thaddäus/Schneider (Hrsg.), Jesus als Sohn Gottes und als Lehrer der Menschheit, zwei Predigten (S. 2 ff). Bonn: Haas.

Flörken, N. (Hrsg.). (2014). Der Streit um die Bücher der Juden. Ein Lesebuch. Abgerufen am 08. Juli 2015 von http://www.ub.uni-koeln.de/bibliothek/pub/eschriftenreihe: http://kups.ub.uni-koeln.de/id/eprint5731

Frowein, P. (1973). Philipp Hedderich 1744-1808; ein rheinischer Kanonist aus dem Minoritenorden im Zeitalter der Aufklärung. Köln: Böhlau.

Maurer/Maurer. (1987). 200 Jahre Lese- und Erholungs-Gesellschaft Bonn 1787-1987. Bonn: Lese- und Erholungs-Gesellschaft.

Münch, F. X. (1907). Der Kölner Stadtpfarrer Peter Anth (Theodulph Joseph van den Elsken). AHVN, 82, S. 181 ff.

NN. (1792). Vertraute Briefe über die Rechtfertigungen der drei Professoren zu Bonn gegen die Klage des Domkapitel zu Köln (Bd. 1). unbekannt: unbekannt.

Schneider, E. (1790). Über den Zweck Jesu bei der Stiftung seiner Religion (Joh. 8, 12). In Thaddäus/Schneider (Hrsg.), Jesus als Sohn Gottes und als Lehrer der Menschheit, zwei Predigten (S. 27 ff). Bonn: Haas.

Schneider, E. (2020). Predigten, Schriften, Dokumente. 1783-1794. (N. Flörken, Hrsg.) Bonn: BonnBuchVerlag.

van den Elsken, J. T. (1791). Animadversiones criticae in R.P. Thaddaei a S. Adamo Apologiam ... Düsseldorf: Kaufmann.

Weller, E. (1864). Die falschen und fingierten Druckorte. Repertorium der ... unter falscher Firma erschienenen ... Schriften (Bd. 1). Leipzig: Engelmann.

Wolfshohl, A. (2018). "Lichtstrahlen der Aufklärung". Die Bonner Lese-Gesellschaft ... Bonn: Verlag Beethoven-Haus.

 

 

1 So Braubach, 71 ff. und (Maurer/Maurer, 1987, S. 22 f). - Kaspar Anton war der zweite Sohn des Hofkammerrates Johannes Godefridus von Mastiaux (1726–1790) Mastiaux begann seine Studien an der Bonner Maxischen Akademie und erwarb im Alter von 18 Jahren an der Universität zu Köln den Magistergrad der Philosophie. Er wandte sich dann den Rechtswissenschaften zu, ging an die Universität Göttingen und wurde 1786 in Heidelberg zum Doktor der Rechte promoviert. Mastiaux begeisterte sich für die Ideen der Aufklärung, war 1787 das jüngste der 13 Gründungsmitglieder der Bonner Lesegesellschaft und wurde im Sommer 1789 deren Sekretär. Im April 1790 wurde Mastiaux Direktor der Lesegesellschaft. - Siehe auch https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/kaspar-anton-von-mastiaux/DE-2086/lido/57c949309809c4.42386783

2 Nach: (Weller, 1864, S. 145). Gehra liess sich 1803 in Ehrenbreitstein nieder. Im Bönnischen Intelligenzblatt vom 15. März 1785 inseriert er die Oden Klopstocks, vertont von Neefe, für 2 Gulden (Subskription) oder 3 Gulden (Verkauf).

3 Philipp Hedderich OFM (1744-1808), Dr. jur et theol., Professor für Kirchenrecht in Bonn, 1788/89 Rektor der Universität.

4 Elias van der Schüren OFM, geboren 1750 als Peter Josef van der Schüren in Aachen, wurde 1774 in Trier im kanonischen Recht promoviert. Er setzte sich (mit dem Mathematiker Jochmaring) im Februar 1792 nach Straßburg ab. 1798 war er Bürochef der französischen Verwaltung in Mainz, danach verliert sich seine Spur.

5 Siehe Anmerkung 21.

6 Im Streit um die Bücher der Juden (1507-1522), auch bekannt als Kontroverse Reuchlin-Pfefferkorn, verweigerte die Kölner Uni jeglichen Diskurs zum Dialog Christen-Juden, siehe (Flörken, 2014).

7 Fundstelle: Bönnisches Intelligenzblatt # 33 vom 13.08.1789, Seite 1. – Der Jurist Bartholomäus Fischenich (168-1831), nach 1792 selbst Professor in Bonn, klagte 1793 dem Kurator Freiherr von Spiegel, seine Kölner Lehrer hätten nur »thomistische Philosophie“, »nie geläuterte Grundsätze“ gelehrt, sie seien gewesen eine »ultramontane Heuchlerzunft“, »Ketzermacher und spanische Inquisitoren.“ - E.M. Arndt schrieb 1799 über die Uni Köln: »Dieser Mönchsgeist der Universität, wie der Steckgeist der bürgerlichen Verfassung, hat sich unverändert in seiner ganzen Finsterniß und Unbehülflichkeit erhalten, und wenn man ein altes Nest der Dummheit und Verfinsterung zeigen wollte, so wieß man nur auf Kölln.“ (Arndt, 1804, S. 352).

8 Siehe (Schneider, Predigten, Schriften, Dokumente. 1783-1794, 2020). Am 20.12.1789 predigte Eulogius in der Hofkapelle über Joh. 8.12: (Schneider, Über den Zweck Jesu bei der Stiftung seiner Religion (Joh. 8, 12), 1790), siehe Anmerkung 14.

9 Siehe (Münch, 1907), passim, und https://www.epoche-napoleon.net/bio/a/anth.html .

10 mit der Begründung: damit auch der Papst sein Buch lesen könne.

11 (NN, 1792); Fundstelle: ULB Bonn, urn:nbn:de:hbz:5:1-12931.

12 Die u.a. Broschüre („Klage“) durfte – so schreibt er – auf Anweisung des Kurfürsten und des Magistrats in Bonn nicht verkauft werden.

13 Fundstelle: Staatbibliothek Berlin, PK, Signatur Ay 17391; http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0001BBAF00000000.

14 Thaddäus Anton Dereser OCarm (* 3. Februar 1757  † 16. Juni 1827 in Breslau) war ein deutscher Katholischer Theologe. Er war Professor für Exegese ab 1786 in Bonn. Am 18. Dezember 1789 predigte er in der Hofkapelle »über die Gottheit Jesu«: (Dereser, 1790).

15 Johann Georg Heinrich Feder (* 15. Mai 1740 in Schornweisach; † 22. Mai 1821 in Hannover) war ein deutscher Philosoph, Bibliothekar und Schulleiter. Feder studierte zu Erlangen Theologie und Pädagogik und hörte Vorlesungen bei Simon Gabriel Suckow, war von 1768 bis 1782 Professor der Philosophie an der Universität Göttingen. Er verfasste das »Lehrbuch der praktischen Philosophie« 4. Auflage. Dieterich, Göttingen 1776. Feder war seit 1782 Mitglied der Freimaurerloge Auguste zu den drei Flammen in Göttingen.

16 »Vermuthlich lernten sie diese schöne Logik aus jenen vortreflichen Katholischen Lehrbüchern, oder Mönchsdialektiken; welche sie statt Feders Schriften eingeführt wissen wollen. «

17 Anspielung auf die »Societas Jesu“/Jesuitenorden, die Gründung des Ignatius von Loyola.

18 Feller, Franz Xaverius (*Brüssel den 18. August 1735, Regensburg 23.5.1802) Von 1773 - 1794 war er der alleinige Verfasser des »Journal historique et littéraire«. F. war ein entschiedener Gegner Josephs II., dessen religiöse und politische Reformen er mit allem Nachdruck bekämpfte.

19 »Man vergleiche nur die Anmerkungen über die 73. Artickel des von Seiten Ihro Kurfürstl. Durchlaucht Erzbischofen von Köln auf den Reichstag eingegebenen Promemoria betreffend die päbstliche Nuntiaturen. Regensburg 1788, s. 201, 202, 203 seqq. {wovon das Original in französischer Sprache geschrieben war} mit der Klage des Domkapitels.«

20 »Die Professoren Thaddäus und van der Schüren haben 100 Thaler Besoldung. Der geistliche Rath Hedderich hat 500 fl[orinen] Einnahme. — Jeder Domkapitular geniest für feigen Müßiggang jährlich eine Summe von 2000 fl.«

21 »Siehe die Annalen der neuesten theologischen Litteratur und Kirchengeschichte. Erster Jahrgang 1789, pag. 526 [zu Cagliostro] und 591.« [Original:] »Den 16 Julius erhielten wir auch eine gedruckte Verordnung vom hiesigen Generalvicar, die alle Blitzableiter unserer Stadt entbehrlich macht. Bei plötzlichen und heftigen Donnerwettern müssen Pastoren und Klosteroberen in ihre Kirchen eilen, gegen die vier Weltgegenden kreuzweis Weihwasser sprengen und bei jeder Seite sprechen: In Nomine Patris & Filii & Spiritus Sancti Amen. Soll probatum seyn.«

22 »Warum bestimmt das Domkapitel die irrige Sätze in den Abhandlungen des Professors Thaddäus, und die ketzerische Lehren des P. van der Schüren nicht? Ist dies nicht eignes Geständnis ihrer Absichten und ihres Unvermögens?«

23 »z. B. die Schimpfwörter gegen Feder, Hedderich etc. «

24 »Dieser Ruf hat keinen andern Ursprung, als die Verläumdungen der Domherrn in Kölln, und ihrer Miethlinge, einiger Exjesuiten, und des seraphischen Franziskaner Ordens. «

25 »Wirklich ist in Franziskaner Mönch P. Albertin [Johann Wilhelm] Schott [1737-1813] in Düsseldorf mit einer Sammlung beschäftiget, und will die Biographien verschiedener Domkapitularen zu Kölln hier in Antwerpen drucken; Sie erscheinen noch vor der Leipziger Herbstmesse; wenn sich nur eine hinlängliche Anzaht von Subscribenten finden wird. «

26 »Der Erzbischof von Salzburg gab den Klägern einen Verweis, der ihnen alle Lust noch ferner zu klagen nahm. Die Verläumder wurden bald nachher in ihre Klöster zurückgeschickt, und mußten die Universität räumen. Ihre Stelle ward mit Männern wieder besetzt, die sich auf protestantischen Universitäten gebildet haben. «

27 »Diese Auffoderung ward veranlaßt durch ein vorhergehendes Domkapitularisches Schreiben, worinn man die Nothwendigkeit eines päbstlichen Nuntius daraus erweisen wollte, weil in der Köllnischen Erzdiöcese verschiedene Irrlehren vorgetragen würden. «

28 »Dieses Antidigma ist eine Streitschrift des Domkapitels gegen die Reformation des Erzbischofs Hermanns von Wied: sie ist der polemischen Streitsucht des 16ten Jahrhunderts ganz würdig. «

29 »Die erste hier beschuldigte Person ist er Kurator der Universität, Freyherr von Spiegel zum Diesenberg, Kurköllnischer geheimer Extra-Conferential-Regierungsrath, Hofkammer-Präsident, und Capitular der Domkirchen zu Hildesheim und Münster, rühmlichst bekannt durch seine vortrefliche Rede über die Aufklärung. Bonn 1788. «

30 Maurus von Schenkl (Taufname: Georg Jakob von Schenkl; * 4. Januar 1749 in Auerbach in der Oberpfalz; † 14. Juni 1816 in Amberg) war ein deutscher Benediktinerpater, römisch-katholischer Theologe und Bibliothekar.

31 »Die hier beschuldigte Person ist der Professor van der Schüren, Minoritenordens Priester, und Doctor der Philosophie bey der Universität zu Bonn. «

32 Evtl. : Goswin Joseph Arnold von Buininck, niederrheinischer Jurist, geb. zu Düsseldorf 13. October 1728 als Sohn des jülich-bergischen Hofraths Wolfgang Wilhelm v. B., † ebendaselbst 20. Nov. 1805. – Mehr bei (Münch, 1907, S. 189).

33 Hermann Goldhagen SJ (* 14. April 1718 in Mainz; † 22. April 1794 in München).  Er war Doktor der Theologie und kurpfälzischer Geistlicher Rat. Von 1756 bis 1764 war er Professor der Exegese an der Universität Mainz. Mit seinem Religionsjournal, das er von 1776 bis 1785 herausgab, war er ein zentraler Akteur der antiaufklärerischen Bewegung in Mainz.

34 Übersetzt von Microsoft.

35 Lodovico Antonio Muratori (* 21. Oktober 1672 in Vignola; † 23. Januar 1750 in Modena) war ein italienischer Gelehrter und Geistlicher. Muratori gehört zu den bedeutenden italienischen Gelehrten des 18. Jahrhunderts. Er setzte sich für fast alle Bereiche der damaligen Wissenschaften ein. Er gilt als der Vater der italienischen Geschichtsschreibung.

36 Thomas Cajetan OP (* 20. Februar 1469 als Jacopo de Vio in Gaeta, daher der Herkunftsname Gaëtanus, Gaetano oder Cajetan; † 10. August 1534 in Rom) war von 1508 bis 1518 Ordensgeneral der Dominikaner, Kardinal der Titelkirche Santa Prassede, päpstlicher Legat und Begründer des Neuthomismus in der Renaissance. Cajetan forderte 1518 Martin Luther auf, seine 95 Thesen zu widerrufen.

37 Thomas Cajetan OP (* 20. Februar 1469 als Jacopo de Vio in Gaeta, daher der Herkunftsname Gaëtanus, Gaetano oder Cajetan; † 10. August 1534 in Rom) war von 1508 bis 1518 Ordensgeneral der Dominikaner, Kardinal der Titelkirche Santa Prassede, päpstlicher Legat und Begründer des Neuthomismus in der Renaissance. Cajetan forderte 1518 Martin Luther auf, seine 95 Thesen zu widerrufen.

38 Wie Anmerkung 34.

39 »In der Stiftungsurkunde der Bönnischen Universität vom 13 März 1784 war die akademische Censur schon festgesezt, worinn es heißt {No.6} ut cuicunque perversae Doctrinae in hac universitate aditus praecludetur, nihilque in lucem prodeat; quod Sanctae Religioni, bonis moribus, & S[acri] R[omani] I[mperii] constitutionibus sancte custodiendis adversetur. Censuram Procancellario nostro & Rectori perpetuo concedimus, qui aut per se, sive per alios facultatum Doctores sibi bene visos manuscripta examini subjiciet, eaque, si prelo digna comperta fuerint, imprimendi facultatem concedat. Da dieses Gesetz zu willkührlich, und für Männer, welche Trieb und Kraft zum Arbeiten fühlten, zu demüthigend war, entsagte der Kurator seinem Vorrechte, verlangte die Gutachten der vier Fakultäten, und entwarf die obige Vorschrift, welche der Hauptsache nach das Gutachten der theologischen Fakultät ist. So ist die Gelegenheit zu Cabalen, worüber einige Professoren klagten, ganz abgeschnitten; und so opferte der billige Kurator der Zufriedenheit seiner Untergebenen ein Vorrecht auf, das in litterarischen Despotimus hätte ausarten können. «

40 Fundstelle: Hofkalender 1790 deutsch.

41 A = Gruppe der Adligen („Domgrafen“), P = Gruppe der Priester/Akademiker.

42 Offensichtlich ein Verwandter des 1784 verstorbenen Kölner Kurfürsten Max Friedrich von Königsegg-Rothenfels, ebenso wie Ernest #12, Karl Aloys #2, Menrad Anton Eusebius #5 und Maximilian #15.

43 = des Heiligen Römischen Reichs.

44 Entwurf; Fundstelle: ULB Bonn, Signatur S 420 b; urn:nbn:de:hbz:5:1-70994.

45 Entwurf; Fundstelle: ULB Bonn, urn:nbn:de:hbz:5:1-70994, fol 12 ff.

46 Karl V. (* 24. Februar 1500 in Gent † 21. September 1558 in Spanien) war Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. – Ferdinand I. (* 10. März 1503 Madrid; † 25. Juli 1564 in Wien) war von 1558 bis 1564 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

47 Hermann von Wied (* 14. Januar 1477  † 15. August 1552) war Erzbischof und Kurfürst von Köln (1515–1547) sowie Fürstbischof von Paderborn (1532–1547). Er versuchte vergeblich, mit der Kölner Reformation das Erzstift dem Protestantismus zuzuführen.

48 Hier und im folgenden ist das Digitalisat abgeschnitten und deswegen – wo möglich - aus dem Kontext ergänzt.

49 Carl Otto Ludwig Theodat, Freiherr von und zu Gymnich, (* 1715; † 1785) war Hofratspräsident und Erster Staatsminister am Kurfürstlichen Hof zu Bonn, Nachfolger des Caspar Anton Freiherr (ab 1782 Graf) von Belderbusch, der am 02.01.1784 gestorben war.

50 (van den Elsken, 1791, S. 6 ff) 

51 Pseudonym des Kölner Stadtpfarrers Peter Anth (Münch, 1907, S. 196).